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Art. 33 Abs. 2 und 3 RPG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00676 · 06.11.2025Teilweise gutgeheissenDie Verminderung zusätzlichen Quartierverkehrs begründet ein öffentliches Interesse an der Landenteignung für eine Strasseneinspurstrecke; auf eine Absenkung der Unterführung unter den mittleren Grundwasserspiegel ist zu verzichten, wenn erhebliche Gewässerschutzinteressen entgegenstehen und eine oberirdische Ausnahmetransportroute…SondernutzungsplanEnteignungGestaltungsplanBaubewilligungBGer 1C_173/2022 · 23.01.2024AbgewiesenDie Anpassung eines kantonalen Erschliessungsplans zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist auch vor Ablauf des Planungshorizonts von 10–15 Jahren zulässig, wenn ein Planungsfehler vorliegt und die Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit überwiegen lässt.BaubewilligungGestaltungsplanWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_682/2017 · 11.09.2018AbgewiesenDie Zuständigkeit der Schätzungskommission nach § 246 Abs. 4 PBG/ZH umfasst auch die vorfrageweise Prüfung der Zahl fehlender Pflichtabstellplätze, nicht nur die Festsetzung der Ersatzabgabehöhe. Dies verstösst nicht gegen Bundesrecht oder kantonale Verfassungsbestimmungen.BaubewilligungBGer 1C_486/2014 · 27.04.2016Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der standortgebundenen Kiesausbeutung als Ausgleichsmassnahme für ein Nationalstrassenprojekt und dem Schutz eines Auengebiets von nationaler Bedeutung erfordert eine umfassende Prüfung bereits auf Stufe Zonennutzungsplan, insbesondere wenn die Standort-, Zweck- und Perimeterfestlegung definitiv ist.EinzonungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.