Art. 33 Abs. 2 RPG
13 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
31%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_748/2025 · 06.05.2026AbgewiesenDie kantonale Vorinstanz hat die gebotene umfassende Interessenabwägung nach Art. 3 RPV vorgenommen; die gerichtliche Zurückhaltung bei der Angemessenheitsprüfung eines demokratisch legitimierten Bebauungsplans verstösst nicht gegen das Gewaltenteilungsprinzip.BaubewilligungBGer 1C_111/2025 · 30.01.2026AbgewiesenEin schutzwürdiges Interesse für ein Gesuch um Unterschutzstellung von Kulturgütern liegt nur vor, wenn ein unmittelbarer, persönlicher Nutzen oder die Vermeidung eines konkreten Nachteils dargelegt wird; ein bloss gesellschaftliches oder mittelbares Interesse genügt nicht.VGer AG WBE.2024.440 · 04.12.2025RückweisungDer kantonale Richtplan entfaltet gegenüber Privaten keine direkte Bindungswirkung; ein nutzungskonformes Bauvorhaben kann deshalb nicht allein mit der Begründung verweigert werden, es widerspreche einer richtplanerischen Planungsanweisung (Art. 9 Abs. 1 RPG). Die Landschaften von kantonaler Bedeutung (LkB) müssen auch im Perimeter des…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer ZH VB.2024.00379 · 17.07.2025Teilweise gutgeheissenSoll im Rahmen eines Strassenprojekts eine bestehende Dienstbarkeit aufgehoben werden, bedarf es eines ausdrücklichen Enteignungstitels in der Projektfestsetzung; eine bloss implizite Einspracheabweisung genügt nicht. Ist der Sachverhalt zur rückwärtigen Erschliessung der betroffenen Liegenschaften nicht rechtsgenügend abgeklärt, kann…SondernutzungsplanEnteignungBaubewilligungVGer ZH AN.2023.00005 · 06.02.2025AbgewiesenKleinsiedlungen mit weniger als fünf bewohnten Gebäuden dürfen im Rahmen einer kantonalen Übergangsordnung nach Art. 36 Abs. 2 RPG provisorisch der Landwirtschaftszone zugewiesen werden. Eine Gesamtbeurteilung mit einer benachbarten Kleinsiedlung setzt einen hinreichenden räumlichen Siedlungszusammenhang voraus; eine bloss historische…OrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneVGer ZH VB.2023.00722 · 23.01.2025GutgeheissenEine Rekursbehörde begeht eine formelle Rechtsverweigerung und verletzt das rechtliche Gehör, wenn sie einen Eventualantrag auf Zuweisung von Grundstücken zu einer Wohnzone weder in den Erwägungen noch im Dispositiv behandelt, obwohl sie die Auszonung dieser Grundstücke aufgehoben hat. Die Rückweisung zur Neubeurteilung ist geboten,…AuszonungEinzonungOrtsplanungsrevisionVGer GR R 2024 52 · 26.11.2024GutgeheissenWird eine Teilfläche, die für einen Nutzungstransport vorgesehen war, im Zuge einer Ortsplanungsrevision einer Zone mit Nutzungsziffer 0 zugewiesen, erlischt die Rechtsgrundlage für die Nutzungsübertragung; eine neue Vereinbarung nach der rechtskräftigen Umzonung ist nichtig. Ein Nutzungstransport von einer Parzelle ausserhalb des…BaubewilligungSondernutzungsplanUmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionVGer GR R 2021 99 · 31.05.2022AbgewiesenFür die Verlängerung der Baubeginnfrist gilt intertemporalrechtlich das formelle Baurecht, das im Zeitpunkt des Verlängerungsentscheids in Kraft steht; Art. 91 Abs. 2 KRG (Fassung 1. April 2019) ist deshalb sofort auf alle hängigen Gesuche anzuwenden. Die Baubewilligung erlischt danach nicht innert Jahresfrist ab zulässigem Baubeginn,…BaubewilligungVGer GR R 2021 44 · 28.09.2021AbgewiesenFehlt dem Gesuchsteller bei Einreichung des Baugesuchs die Zustimmung des Grundeigentümers, ist die Baubehörde berechtigt, das Gesuch wegen offensichtlich fehlender Bauberechtigung nicht materiell zu behandeln; die Einsprache der Grundeigentümer gegen das Baugesuch stellt spätestens einen Widerruf der Vollmacht dar.BaubewilligungBGer 1C_229/2019 · 27.08.2020AbgewiesenEine Baubewilligung darf nur erteilt werden, wenn das Baugrundstück gemäss Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG hinreichend erschlossen ist. Bei verkehrsintensiven Einrichtungen muss das öffentliche Strassennetz den zusätzlichen Verkehr aufnehmen können, ohne überlastet zu werden.BaubewilligungBGer 1C_20/2019 · 11.12.2019GutgeheissenDie im Nutzungsplan verbindlich festgelegte Zonenzuweisung kann im Baubewilligungsverfahren nicht mehr überprüft werden, sofern keine Ausnahmefälle vorliegen. Die anrechenbare Grundstücksfläche (aGSF) ist gemäss Zonenplan zu bestimmen.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_530/2017 · 25.06.2018NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf Beschwerden gegen einen kantonalen Zwischenentscheid nicht ein, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und der Entscheid im Rahmen einer Beschwerde gegen den Endentscheid anfechtbar bleibt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer BGE 143 II 276 · 01.01.2017AbgewiesenEin kantonaler Richtplan (hier: PDQ PAV) ist nur für Behörden verbindlich und kann von Privatpersonen nicht angefochten werden. Bundesrechtlich genügt der Rechtsschutz im nachgelagerten Nutzungsplanverfahren (Art. 33 Abs. 2 RPG).RichtplanungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.