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Art. 32 Abs. 3 und 4 GSchV

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_690/2021 · 12.09.2023GutgeheissenDie gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV erfordert eine vollständige Interessenabwägung, die im vorliegenden Fall unterlassen wurde. Die bloße Einhaltung der 10%-Grenze für die Verminderung der Durchflusskapazität genügt nicht.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_460/2020 · 30.03.2021GutgeheissenDie Erteilung einer gewässerschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung im Gewässerschutzbereich AU erfordert eine pflichtgemässe Interessenabwägung, auch wenn die Durchflusskapazität um weniger als 10 % vermindert wird. Eine blosse Feststellung der Einhaltung dieser Schwelle genügt nicht.BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE III Nr. 0021/2021 · 24.02.2021AbgewiesenSondierbohrungen im Gewässerschutzbereich A bedürfen einer Bewilligung nach Art. 19 GSchG, sind aber bei fachgerechter Ausführung und unter Einhaltung der Vorgaben der GSchV sowie der Wegleitung Grundwasserschutz des BUWAL zulässig. Eine raumplanungsrechtliche Bewilligung nach Art. 24 RPG ist nicht erforderlich.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.