Art. 31 Abs. 1 OPB
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_273/2021 · 28.04.2022AbgewiesenBei wichtigen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (VLI) nach Art. 31 OPB überwiegt das öffentliche Interesse an der Gesundheit der Bevölkerung gegenüber dem privaten Interesse an der Bebaubarkeit einer Parzelle, selbst bei einer Lückenfüllung im baulichen Milieu.BaubewilligungBGer 1C_656/2018 · 04.03.2020AbgewiesenDie Stabilität der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT hat Vorrang vor einer Revision, wenn keine sensiblen Änderungen der Umstände vorliegen. Ein Gestaltungsplan mit detaillierten Bauvorschriften und bereits teilweise realisierter Umsetzung ist nicht allein wegen seines Alters oder der Präzision seiner Regelungen revisionsbedürftig.GestaltungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_568/2018 · 04.12.2019GutgeheissenEin Bauprojekt in einer Lärmbelasteten Zone kann nur mit Assentiment nach Art. 31 Abs. 2 OPB bewilligt werden, wenn alle zumutbaren Schutzmassnahmen nach Art. 31 Abs. 1 OPB ausgeschöpft sind und ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt. Dessen Fehlen führt zur Aufhebung der Baubewilligung.BaubewilligungBGer BGE 145 II 189 · 01.01.2019AbgewiesenEine Baubewilligung für ein Gebäude im städtischen Gebiet kann trotz Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (IGW) an einzelnen Fenstern lärmempfindlicher Räume erteilt werden, wenn die kantonale Behörde zustimmt und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Schaffung von Wohnraum und der Siedlungsentwicklung nach innen besteht…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.