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Art. 3 Abs. 1 KRK

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2023.147 · 03.05.2024Teilweise gutgeheissenBei der Prüfung eines nachehelichen Aufenthaltsanspruchs nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG ist das Kindeswohl als gewichtiges Element in die Interessenabwägung gemäss Art. 8 EMRK und Art. 36 BV einzubeziehen; überwiegt das Interesse des Kindes an der fortgesetzten Anwesenheit des Elternteils das öffentliche Fernhalteinteresse, erweist sich…VGer SG B 2020/19 · 28.05.2020AbgewiesenEin Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung im umgekehrten Familiennachzug gestützt auf Art. 8 EMRK setzt eine besonders enge affektive und wirtschaftliche Beziehung zu den in der Schweiz aufenthaltsberechtigten Kindern sowie die Unmöglichkeit der Aufrechterhaltung dieser Beziehung aus dem Ausland voraus. Fehlen diese Voraussetzungen,…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.