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Art. 3 Abs. 1 Anhang I FZA

7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZH VB.2026.00002 · 06.05.2026AbgewiesenBei der Berechnung der Dreijahresfrist gemäss Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG ist ausschliesslich die in der Schweiz gelebte eheliche Gemeinschaft massgebend; im Ausland verbrachte Ehezeit ist auch dann nicht anzurechnen, wenn die Ehe zuvor im EU-Ausland geführt worden war. Das Dreijahrerfordernis steht in untrennbarem Zusammenhang mit der…VGer ZH VB.2025.00536 · 26.11.2025AbgewiesenDas nacheheliche Aufenthaltsrecht nach Art. 50 Abs. 1 AIG setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Trennung eine originäre Anspruchsberechtigung des EU-angehörigen Ehegatten bestand; fehlte diese bereits vor der Ausreise des EU-Bürgers, kann sich der drittstaatsangehörige Ehegatte nicht auf ein abgeleitetes nacheheliches Aufenthaltsrecht…VGer ZH VB.2025.00172 · 20.08.2025AbgewiesenEine drittstaatsangehörige Person, die während ihres Aufenthalts in der Schweiz die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats erwirbt, ohne je in der Schweiz oder in einem EU-Staat erwerbstätig gewesen zu sein, kann sich mangels grenzüberschreitenden Bezugs nicht auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) berufen. Zudem fehlt es am…VGer ZH VB.2024.00522 · 27.03.2025AbgewiesenDie Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines kosovarischen Staatsangehörigen ist rechtmässig, wenn die kinderlos gebliebene Ehe mit einer EU-Bürgerin weniger als drei Jahre gedauert hat und weder ein nachehelicher Härtefall noch ein schutzwürdiges Konkubinat im Sinne von Art. 8 EMRK vorliegt. Ein freizügigkeitsrechtlicher…VGer ZH VB.2024.00172 · 22.08.2024AbgewiesenDie dreijaehrige Ehegemeinschaft nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG bemisst sich nach der tatsaechlich gelebten ehelichen Beziehung in der Schweiz; sie endet mit dem Erloeschen des Ehewillens, auch wenn das aeussere Zusammenleben fortbesteht. Widerspruchsfreie und belegte Aussagen der Ehefrau ueber das Ende ihres Ehewillens im November 2021…VGer ZH VB.2024.00154 · 29.05.2024AbgewiesenFür den Familiennachzug nach Art. 3 Abs. 2 lit. b Anhang I FZA müssen Unterhaltsbedürftigkeit und regelmässige, erhebliche Unterhaltsgewährung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden; blosse Barzahlungsbehauptungen ohne schlüssige Belege genügen diesem Beweismass nicht.VGer ZH VB.2023.00529 · 21.03.2024AbgewiesenDie Berufung auf ein aus dem FZA abgeleitetes Aufenthaltsrecht ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Ehe allein aus ausländerrechtlichen Motiven geschlossen wurde (Scheinehe); in diesem Fall kann die Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 23 VFP i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG nicht verlängert werden. Der Beweis der Scheinehe kann durch…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.