Art. 29 GSchV
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_497/2021 · 19.12.2023AbgewiesenDie Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen nach Art. 20 GSchG ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage basiert, durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig ist. Eine Interessenabwägung nach Art. 3 RPV ist erforderlich, wobei den kantonalen Behörden ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht.KGer LU 7H 21 144 · 06.09.2021AbgewiesenDer Abbruch eines im Bauinventar als erhaltenswert eingestuften Gebäudes ist ohne gleichzeitig vorliegende Baubewilligung für einen Ersatzbau zulässig, wenn sachliche Interessen den vorzeitigen Abbruch legitimieren und eine Interessenabwägung stattgefunden hat. Das Gericht bestätigt die Interessenabwägung des Stadtrats, der die…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer ZG V 2020 24 · 04.03.2021AbgewiesenDie gewässerschutzrechtliche Bewilligung und die Baubewilligung für Umgebungsanpassungen (u.a. Stützmauern, Autodrehscheibe, Flüssiggastank) sind rechtmässig, da das Vorhaben auch unter den noch gültigen Schutzzonenunterlagen von 1998 keine Gewässergefährdung darstellt und die gestalterische Einordnung gemäss § 12 BO Baar gewahrt bleibt.BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.