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Art. 26 Abs. 1 RPG

7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

14%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_550/2023 · 21.07.2025Teilweise gutgeheissenDie kantonale Genehmigungsbehörde darf einen Sondernutzungsplan nicht eigenmächtig aufheben oder abändern, sondern muss die Genehmigung verweigern und die Planung zur Überarbeitung an die Gemeinde zurückweisen, wenn der Plan nicht mehr recht- und zweckmässig ist. Die Gemeindeautonomie verbietet eine stellvertretende Planung durch die…OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanSondernutzungsplanBGer 1C_370/2022 · 19.06.2023NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf Beschwerden gegen Nutzungsplaninhalte grundsätzlich nur ein, wenn die erforderliche kantonale Genehmigung nach Art. 26 Abs. 1 RPG vorliegt und von der letzten kantonalen Instanz mitbeurteilt werden konnte; fehlt die Genehmigung, liegt kein anfechtbarer Endentscheid vor und ist auf die Beschwerde nicht…SondernutzungsplanVGer SG B 2020/217 · 29.09.2021AbgewiesenEin Bauvorhaben kann nicht bewilligt werden, wenn die hinreichende Erschliessung des Baugrundstücks nicht gewährleistet ist. Die Einhaltung der durch kommunales Recht verbindlich gemachten VSS-Normen (hier SN 640 273) ist zwingend, sofern keine Ausnahmen nach Art. 108 PBG vorliegen.BaubewilligungSondernutzungsplanBGer 1C_230/2020 · 11.11.2020AbgewiesenDie Rückzonung von überdimensionierten Bauzonen in eine differenzierte Affektionszone ist durch ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer konzentrierten Siedlungsentwicklung und der Vermeidung von Zersiedelung gerechtfertigt und verletzt nicht die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV, Art. 36 BV, Art. 21 Abs. 2 RPG).OrtsplanungsrevisionUmzonungAuszonungBGer 1C_337/2017 · 22.10.2018NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf Beschwerden gegen kantonale Rechtsmittelentscheide über Nutzungspläne nur ein, wenn der Genehmigungsentscheid der kantonalen Behörde vorlag und in die Beurteilung einbezogen wurde. Fehlt dieser, ist der kantonale Entscheid ein nicht anfechtbarer Zwischenentscheid.OrtsplanungsrevisionUmzonungBGer 1C_517/2008 · 15.07.2009AbgewiesenDie Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts zugunsten der Erweiterung der Kleinabbaustelle Steffensrain ist bundesrechtskonform, da die öffentlichen Interessen (lokale Materialversorgung, Rekultivierung) die privaten und landschaftsschützerischen Belange überwiegen und die Planungsmassnahme den Zielen des RPG entspricht.GestaltungsplanBauen ausserhalb BauzoneBGer 1A.42/2002 · 15.01.2003AbgewiesenDie Anwendbarkeit von Art. 24 RPG scheidet aus, wenn eine Planungspflicht besteht, da die Anpassung einer bestehenden Nutzungsplanung im Wege der Planung zu erfolgen hat. Eine Überbauungsordnung wird durch nachträgliche inhaltliche Mängel nicht nichtig, sondern bleibt formell gültig, bis sie förmlich aufgehoben oder die Genehmigung…OrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.