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Art. 25 VRG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_660/2021 · 20.12.2022AbgewiesenEine Präzisierung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Zweitwohnungsgesetzgebung (Art. 11 ZWG) stellt keinen ausreichenden Grund für den Widerruf rechtskräftiger Baubewilligungen dar, wenn die Bauherrschaft bereits mit der Ausführung begonnen hat und überwiegende öffentliche oder private Interessen dem Widerruf entgegenstehen.BaubewilligungBGer 1C_670/2021 · 05.04.2022AbgewiesenEin Projektänderungsgesuch kann nicht materiell beurteilt werden, wenn die strittige Frage bereits Gegenstand eines rechtskräftigen Bauentscheids war. Die Bindungswirkung von Baubewilligungen richtet sich nach kantonalem Recht, soweit bundesrechtliche Aspekte nicht betroffen sind.BaubewilligungVGer GR R 2020 85 · 14.09.2021AbgewiesenEine geänderte bundesgerichtliche Praxis zur Auslegung von Art. 11 Abs. 3 ZWG begründet keine wesentlich geänderte Rechts- oder Sachlage im Sinne von Art. 25 VRG und stellt daher keinen Widerrufsgrund für eine formell rechtskräftige Baubewilligung dar. Rügen, die im Baubewilligungsverfahren hätten vorgebracht werden müssen, können im…BaubewilligungVGer GR R 2018 19 · 12.02.2019RückweisungIm Quartierplangebiet gilt als massgebliches gewachsenes Terrain das im Quartierplan festgelegte theoretische Höhenmodell (Art. 13 QPV), nicht das effektive Urgelände; eine Tiefgarage, deren Decke unterhalb dieses Terrains liegt und die nach aussen vollständig verdeckt ist, verletzt das Baufenstergebot materiell nicht, auch wenn die…BaubewilligungGestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.