Art. 22 LPE
10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_420/2024 · 08.12.2025AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die Bewilligung für zwei gemischte Wohn- und Bürogebäude in Lausanne, da die Lärmgrenzwerte an den öffnenden Fenstern der LUS eingehalten werden und die festen Verglasungen als transparente Fassadenelemente gelten. Die Modifikationen des Projekts waren von untergeordneter Bedeutung und erforderten keine neue…BaubewilligungBGer 1C_440/2023 · 27.05.2025AbgewiesenEin Quartierplan in einem bereits verdichteten Gebiet innerhalb des PALM kann auch bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte genehmigt werden, wenn durch planerische, bauliche oder konstruktive Massnahmen sichergestellt ist, dass die Lärmbelastung im Rahmen der Baubewilligung auf ein zulässiges Mass reduziert werden kann. Die Abwägung…GestaltungsplanUmzonungBaubewilligungBGer 1C_431/2023 · 19.05.2025GutgeheissenDie Baubewilligung für ein Hochhausprojekt in einer gemischten Zone (DS III) ist aufzuheben, wenn die zuständige Behörde keine hinreichende Lärmuntersuchung nach Art. 36 und 39 OPB durchgeführt hat, obwohl ein Überschreiten der Immissionsgrenzwerte nicht ausgeschlossen werden kann.BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_552/2023 · 10.02.2025Teilweise gutgeheissenDas Bundesgericht hebt den kantonalen Entscheid auf und verweist die Sache zur Abklärung zurück, ob auf der betroffenen Parzelle ein schutzwürdiger Biotop vorhanden ist, und zur allfälligen Interessenabwägung gemäss Art. 18 Abs. 1ter LPN. Die Abwägung muss insbesondere die Schutzbedürftigkeit des Biotops und die Massnahmen zu dessen…BaubewilligungBGer 1C_273/2021 · 28.04.2022AbgewiesenBei wichtigen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (VLI) nach Art. 31 OPB überwiegt das öffentliche Interesse an der Gesundheit der Bevölkerung gegenüber dem privaten Interesse an der Bebaubarkeit einer Parzelle, selbst bei einer Lückenfüllung im baulichen Milieu.BaubewilligungBGer 1C_656/2018 · 04.03.2020AbgewiesenDie Stabilität der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT hat Vorrang vor einer Revision, wenn keine sensiblen Änderungen der Umstände vorliegen. Ein Gestaltungsplan mit detaillierten Bauvorschriften und bereits teilweise realisierter Umsetzung ist nicht allein wegen seines Alters oder der Präzision seiner Regelungen revisionsbedürftig.GestaltungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer BGE 146 II 187 · 01.01.2020GutgeheissenDie Erteilung einer Baubewilligung in lärmbelasteten Gebieten setzt voraus, dass alle zumutbaren Schutzmassnahmen ergriffen wurden. Können die Immissionsgrenzwerte trotzdem nicht eingehalten werden, ist eine Ausnahmebewilligung nur bei überwiegendem Interesse und unter Berücksichtigung der Überschreitungen und getroffenen Massnahmen…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_568/2018 · 04.12.2019GutgeheissenEin Bauprojekt in einer Lärmbelasteten Zone kann nur mit Assentiment nach Art. 31 Abs. 2 OPB bewilligt werden, wenn alle zumutbaren Schutzmassnahmen nach Art. 31 Abs. 1 OPB ausgeschöpft sind und ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt. Dessen Fehlen führt zur Aufhebung der Baubewilligung.BaubewilligungBGer BGE 145 II 189 · 01.01.2019AbgewiesenEine Baubewilligung für ein Gebäude im städtischen Gebiet kann trotz Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (IGW) an einzelnen Fenstern lärmempfindlicher Räume erteilt werden, wenn die kantonale Behörde zustimmt und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Schaffung von Wohnraum und der Siedlungsentwicklung nach innen besteht…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_588/2016 · 26.10.2017Teilweise gutgeheissenEin Bauvorhaben kann trotz vorheriger Vorabbewilligung verweigert werden, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Umstände (z. B. Erlass eines Lärmkatasters) ändern und die geltenden Lärmschutzvorschriften (Art. 22 LPE, Art. 31 OPB) nicht eingehalten werden können. Eine Interessenabwägung nach Art. 31 Abs. 2 OPB ist erforderlich,…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.