Art. 21 Abs. 2 LAT
54 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
30%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_650/2023 · 24.02.2026Teilweise gutgeheissenEin Teilplanungsperimeter (PPA) kann trotz ISOS-Einordnung und natürlicher Schutzgüter aufrechterhalten werden, wenn die Interessen an der Verdichtung im bestehenden Siedlungsgebiet und die Stabilität der Planung überwiegen. Ein kontrollincidenteller Prüfung der Gesamtplanung ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig.GestaltungsplanBGer 1C_200/2024 · 13.08.2025GutgeheissenEin Baubewilligungsverfahren muss ausgesetzt werden, wenn sich die Umstände seit der Annahme des zugrundeliegenden Nutzungsplans (PPA) massgeblich verändert haben, insbesondere durch die Annullierung des übergeordneten Gesamtplanungsinstruments (nPGA) und eine kommunale Initiative zur Umzonung. Die Stabilität der Planung tritt in…BaubewilligungGestaltungsplanUmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_394/2024 · 24.07.2025AbgewiesenEin Kontrolle incident der Nutzungsplanung im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planannahme sensibel verändert haben oder der Betroffene seine Interessen bei der Planannahme nicht geltend machen konnte. Ein blosses Überdimensionieren der Bauzone rechtfertigt allein keinen…BaubewilligungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionPlanungszoneBGer 1C_230/2024 · 10.07.2025AbgewiesenEin detaillierter Sonderaffektionsplan mit verbindlichen Vorgaben zu Uferschutz, Remblais und Anlagen am See kann die Wirkung einer Baubewilligung entfalten, sodass spätere Einwände im Baubewilligungsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden können, sofern keine Präjudizialkontrolle gerechtfertigt ist.BaubewilligungUmzonungGestaltungsplanBGer 1C_411/2023 · 20.06.2025AbgewiesenEin Plan d'affectation, der eine bestehende Teilplanung ersetzt, unterliegt nicht einer präjudiziellen Prüfung der alten Planung, wenn er selbst die Anpassung an veränderte Umstände vornimmt. Die Interessenabwägung muss alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen berücksichtigen, wobei die Behörden über einen weiten…OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_144/2023 · 30.04.2025Teilweise gutgeheissenEin Kontrolle des PEP im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise bei sensibler Änderung der Umstände zulässig. Bei Vorhandensein eines geschützten Biotops oder einer geschützten Art ist eine Interessenabwägung erforderlich, wobei die Massnahmen zur Kompensation oder zum Schutz der Art angemessen sein müssen.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_643/2023 · 27.03.2025AbgewiesenEin Kontrolle incident der Nutzungsplanung ist zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planerstellung sensibel verändert haben, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone, fehlender Erschliessung und landschaftsschützerischen Interessen (ISOS, Park). Die Bewilligung von Bauten in einem solchen Kontext kann die planerische…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_349/2023 · 13.02.2025AbgewiesenEin incidenter Kontroll des Planes de quartier (PQ) aufgrund der ISOS-Eintragung oder eines möglichen Biotops ist nicht gerechtfertigt, wenn das Projekt die charakteristischen Merkmale des ISOS-Perimeters nicht beeinträchtigt und keine hinreichenden Anzeichen für ein schützenswertes Biotop vorliegen.BaubewilligungBGer 1C_391/2023 · 08.08.2024AbgewiesenEin Bauvorhaben in einer ISOS-geschützten Zone ist nicht allein wegen der ISOS-Eintragung nachträglich unzulässig, wenn es die Schutzziele nicht beeinträchtigt. Ein präjudizieller Planungscheck ist nur bei wesentlicher Änderung der Umstände zulässig.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_306/2023 · 17.07.2024AbgewiesenEin Kontrolle incident der kommunalen Zonenplanung im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Voraussetzungen einer Anpassung nach Art. 21 Abs. 2 LAT erfüllt sind. Die Möglichkeit, Wohnungen in einer Gewerbezone zu erstellen, ist nicht per se unzulässig, wenn sie den kommunalen Vorschriften entspricht und…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_96/2022 · 18.03.2024Teilweise gutgeheissenDie Qualität zur Beschwerde von Patrimoine Suisse Vaud ist aufgrund der LPNMS zu bejahen, und die Vorinstanz muss die materielle Prüfung der Schutzbedürftigkeit der 'villa Wiederkehr' nachholen. Zudem ist die Frage der Existenz eines schützenswerten Biotops auf der Parzelle zu klären und gegebenenfalls eine Interessenabwägung nach Art.…BaubewilligungBGer 1C_312/2022 · 14.03.2024GutgeheissenEin präjudizieller Kontrollbedarf der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT besteht, wenn sich die Umstände seit der Planungserstellung sensibel verändert haben und eine Anpassung der Zone nicht von vornherein ausgeschlossen ist. ISOS-Eintragungen sind als Datenbasis in der Planung zu berücksichtigen und können einen solchen…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_652/2022 · 07.03.2024AbgewiesenDer Klassierung einer Parzelle in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegt ein hinreichend konkreter öffentlicher Bedarf zugrunde, wenn die Gemeinde diesen Bedarf durch Studien und konkrete Planungen belegt. Eine Anpassung des Zonenplans nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist nur bei wesentlicher Änderung der Umstände erforderlich.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_182/2022 · 20.10.2023Teilweise gutgeheissenEin Kontrolle des PGA im Rahmen einer Baubewilligung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Bei Biotopschutz in der Bauzone muss die Abwägung der Interessen im Baubewilligungsverfahren erfolgen, wobei die Massnahmen zur Kompensation präzise in der Bewilligung festzulegen sind.BaubewilligungBGer 1C_297/2022 · 11.10.2023GutgeheissenEin übermässiges Bauzonenpotenzial und die alternde Nutzungsplanung rechtfertigen einen incidenten Kontroll der Planungsvorgaben; die Baubewilligung für 70 Wohnungen ist daher aufzuheben.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_32/2023 · 28.09.2023AbgewiesenEine Initiative zur Rückzonung eines Planungsperimeters in eine inconstructible Zone ist nicht bereits manifest widerrechtlich, wenn die zugrundeliegenden Planungsdaten älter als 15 Jahre sind und die Initiative eine sinnvolle Abwägung nach Art. 21 Abs. 2 LAT ermöglicht.AuszonungPlanungszoneGestaltungsplanBGer 1C_546/2021 · 08.09.2023AbgewiesenEin als 'zone de plans spéciaux' im PGA 2005 ausgewiesener Sektor gilt als Zone zu bauen, wenn er in einem bereits urbanisierten und im PALM als 'périmètre compact' erfassten Gebiet liegt und die planerischen Vorgaben (CUS, Etagenzahl, Abstände) hinreichend konkret sind. Ein präjudizieller Kontrollantrag gegen den PGA ist unzulässig,…GestaltungsplanEinzonungBGer 1C_304/2022 · 10.08.2023AbgewiesenEin präjudizieller Kontrollantrag für einen Quartierplan ist nur bei wesentlichen Änderungen der Umstände zulässig. Die Erschliessung eines Grundstücks muss nicht ideal, aber ausreichend für den vorgesehenen Verkehr sein. Die Einbeziehung von Verkehrsflächen in die COS-Berechnung ist nicht willkürlich, wenn sie auf kantonaler Praxis…BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_208/2022 · 02.08.2023AbgewiesenEin Baugesuch für vier Villen in einer bestehenden Dorfzone ist auch bei überdimensionierter Bauzone zulässig, wenn die Parzelle bereits eingebettet in bebautem Gebiet liegt, ausreichend erschlossen ist und keine sensiblen Umstände (z. B. Schutzflächen) betrifft. Ein präjudizieller Kontrollantrag des Nutzungsplans scheidet aus, wenn…BaubewilligungAuszonungBGer 1C_212/2022 · 30.03.2023AbgewiesenDie Anwendung von Art. 47 LATC (antizipatorische negative Wirkung von Planungsänderungen) setzt eine konkrete, hinreichend begründete Gefährdung der geplanten Massnahme voraus. Eine pauschale Ablehnung von Baugesuchen aufgrund allgemeiner Überlegungen zur Zonenüberdimensionierung ist unzulässig.BaubewilligungBGer 1C_156/2022 · 28.03.2023AbgewiesenDie Bewilligung eines Tierheims in einer Zone von allgemeinem Interesse (Zone A) ist zulässig, wenn das Vorhaben einem öffentlichen oder wichtigen kollektiven Interesse dient und die Lärmemissionen die Planungswerte nicht überschreiten. Ein präjudizieller Planungscheck nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist ausgeschlossen, wenn keine sensiblen…BaubewilligungBGer 1C_548/2021 · 24.02.2023AbgewiesenEin Bauprojekt mit acht gruppierten Wohngebäuden in einer Villenzone (5. Zone nach LaLAT) ist mit einer Ausnahmbewilligung nach Art. 59 Abs. 4 LCI zulässig, wenn es den Charakter, die Harmonie und die Gestaltung des Quartiers wahrt und die Erschliessung ausreichend ist. Die Abwägung der Interessen (Dichtes Bauen vs. Quartiercharakter)…BaubewilligungBGer 1C_644/2021 · 16.11.2022AbgewiesenDie Initiative IN 176 ist mit dem Bundesrecht vereinbar, da sie die Interessenabwägung und die Kompetenz der Behörden zur Planungsentscheidung nicht aushöhlt. Die Stabilität der Pläne (Art. 21 Abs. 2 LAT) bleibt gewahrt, und die partizipativen Elemente entsprechen den Vorgaben von Art. 4 Abs. 2 LAT und Art. 3 OAT.BGer 1C_368/2021 · 29.08.2022AbgewiesenEin präjudizieller Kontrollantrag eines Nutzungsplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planerstellung erheblich verändert haben. Die Erschliessung muss technisch und rechtlich ausreichend sein, ohne übermässige Gefahren für die Nutzer zu schaffen.BaubewilligungBGer 1C_389/2020 · 12.07.2022GutgeheissenDie Einzonung von Flächen, die im kantonalen Inventar als surfaces d'assolement (SDA) ausgewiesen sind, ist nur unter den strengen Voraussetzungen von Art. 30 Abs. 1bis OAT zulässig. Solange keine zuverlässigen pedologischen Daten vorliegen, dürfen die ursprünglichen SDA-Inventare nicht in Frage gestellt werden.OrtsplanungsrevisionEinzonungBGer 1C_438/2021 · 30.06.2022AbgewiesenEine partielle Revision des kommunalen Bau- und Zonenreglements ist zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT massgeblich verändert haben, insbesondere durch neue gesetzliche Vorgaben wie das Zweitwohnungsgesetz oder den kantonalen Richtplan.OrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_645/2020 · 21.10.2021AbgewiesenEin kontrollincidenter Prüfung eines Quartierplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Die Annullierung eines PGA durch das Bundesgericht führt nicht automatisch zur Ungültigkeit eines zuvor genehmigten Quartierplans, sofern dieser den Anforderungen des…BaubewilligungGestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_296/2020 · 08.07.2021AbgewiesenEin kontrollincidentieller Prüfung der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planerstellung massgeblich verändert haben. Die Abwägung der Interessen ergibt, dass die aktuelle industrielle Zonenausscheidung für die Parzelle 1967 nicht mehr den Anforderungen der Trennung von Bau- und…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_143/2020 · 08.06.2021AbgewiesenEin präjudizieller Kontrollantrag an der Nutzungsplanung ist im Rahmen einer Baubewilligung nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT sensibel verändert haben und eine Anpassung der Planung nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Die Standortgebundenheit und die Integration in den bestehenden…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_206/2020 · 07.05.2021GutgeheissenEin Kontrolle incident der Nutzungsplanung ist ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT sensibel verändert haben und eine Anpassung der Planungszone notwendig erscheint. Im vorliegenden Fall rechtfertigen der Überdimensionierung der Bauzone, die Lage der Parzelle in der Frange der Lokalität und die…BaubewilligungPlanungszoneOrtsplanungsrevisionBGer 1C_443/2020 · 08.04.2021AbgewiesenDie Modifikation des Zonenplans und der Rodungsbewilligung für den Dammaufbau am Lac de Plans-Mayens ist rechtmässig, da die Interessenabwägung nach Art. 5 Abs. 2 LFo und Art. 3 OAT korrekt durchgeführt wurde und die Standortgebundenheit sowie der öffentliche Nutzen (Wasserversorgung) die Rodung rechtfertigen.UmzonungBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionBGer 1C_629/2019 · 31.03.2021AbgewiesenEine partielle Anpassung eines Nutzungsplans nach Art. 21 Abs. 2 LAT setzt eine sensible Änderung der Umstände voraus; bereits bekannte Umstände oder reine Interessen des Grundeigentümers rechtfertigen keine Planänderung. Die Planungsstabilität hat Vorrang vor individuellen Densifizierungsinteressen.UmzonungGestaltungsplanBGer 1C_126/2020 · 15.02.2021GutgeheissenDie Baubewilligung für ein Wohngebäude auf einer Parzelle mit einem regional bedeutenden Biotop in der Bauzone verletzt Art. 18 Abs. 1ter LPN, da die Massnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung oder zum Ersatz des Biotops ungenügend sind. Ein Kompromiss zwischen Bauinteresse und Biotopschutz ist erforderlich.BaubewilligungBGer 1C_190/2020 · 09.02.2021RückweisungEin manifestes Überschreiten des demografischen Potenzials bis 2036 kann eine Anpassung der Bauzonenplanung erfordern und muss im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 LAT berücksichtigt werden, insbesondere wenn dies auf eine nicht bedarfsgerechte Entwicklung hinweist.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_450/2019 · 13.10.2020AbgewiesenEin präjudizieller Kontrollantrag an einem Nutzungsplan ist nur ausnahmsweise bei sensibler Änderung der Umstände zulässig. Eine bloße Überdimensionierung der Bauzone rechtfertigt keine präjudizielle Überprüfung, wenn eine Planungsrevision bereits eingeleitet ist.BaubewilligungPlanungszoneBGer 1C_147/2020 · 05.10.2020NichteintretenEin auf die Umsetzung einer kommunalen Initiative gerichteter Rechtsbehelf wird ohne aktuelles Interesse irrelevabel, wenn das Ziel der Initiative durch die definitive Inkraftsetzung eines Planes (PLQ) unmöglich wird. Die Planstabilität gemäss Art. 21 Abs. 2 LAT schützt die Gültigkeit und Beständigkeit von Nutzungsplänen.GestaltungsplanBGer 1C_419/2019 · 14.09.2020AbgewiesenDie Auslegung einer kommunalen Zonenregelung, die eine Tourismuszone (T3) ausdrücklich für Ferienwohnungen vorsieht, ist nicht willkürlich, wenn sie die Erstellung von Hauptwohnsitzen in dieser Zone ausschliesst. Die Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen (z. B. Art. 75b BV, LRS) muss über eine Plananpassung und nicht durch extensive…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_222/2019 · 04.09.2020AbgewiesenDie Adoption eines Quartierplans, der die Dichte gegenüber dem allgemeinen Nutzungsplan erhöht, stellt keinen neuen Einzonungsakt dar, wenn der Grundstückscharakter bereits im PGA als baulandfähig festgelegt wurde. Eine inzidente Überprüfung der Gesamtplanung ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig, was hier nicht gegeben…GestaltungsplanEinzonungBGer 1C_619/2019 · 06.08.2020GutgeheissenEin Kontrolle incident der Nutzungsplanung im Rahmen einer Baubewilligung ist ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT sensibel verändert haben, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone und fehlender Umsetzung des Plans.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_87/2019 · 11.06.2020GutgeheissenEin Baugesuch in einer ISOS-geschützten Zone erfordert eine inzidente Überprüfung der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT, wenn sich die Umstände (hier: nachträgliche ISOS-Eintragung und Überdimensionierung der Bauzone) massgeblich verändert haben.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_656/2018 · 04.03.2020AbgewiesenDie Stabilität der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT hat Vorrang vor einer Revision, wenn keine sensiblen Änderungen der Umstände vorliegen. Ein Gestaltungsplan mit detaillierten Bauvorschriften und bereits teilweise realisierter Umsetzung ist nicht allein wegen seines Alters oder der Präzision seiner Regelungen revisionsbedürftig.GestaltungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_429/2018 · 30.09.2019AbgewiesenEin Baugesuch kann auch bei Zonenkonformität verweigert werden, wenn eine geplante Planungsanpassung (z. B. Zone réservée) durch das Vorhaben beeinträchtigt würde. Die Anwendung kantonaler Blockadevorschriften (Art. 77 LATC) ist zulässig, solange sie nicht willkürlich ist.BaubewilligungPlanungszoneBGer 1C_88/2019 · 23.09.2019AbgewiesenDie Baubewilligung für sieben Villen in der Zone périphérique C ist rechtmässig, da die Abwägung der Interessen (Nutzung der Bauzone vs. Baumschutz) sowie die Erschliessung nach Art. 19 LAT ausreichend geprüft wurden und keine aussergewöhnlichen Umstände für eine Rückzonung vorliegen.BaubewilligungAuszonungBGer 1C_304/2018 · 18.06.2019AbgewiesenEin Abus de droit bei der Deklaration von Wohnungen als Hauptwohnsitz kann nur angenommen werden, wenn konkrete Indizien vorliegen, dass die beabsichtigte Nutzung als Hauptwohnsitz nicht möglich oder nicht gewollt ist. Ein präjudizieller Kontrollantrag eines Nutzungsplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig,…BaubewilligungBGer 1C_483/2018 · 13.05.2019AbgewiesenDie kantonale Instanz hat den Baubewilligungsentscheid zu Recht bestätigt, da die Anwendung des kommunalen Reglements (RPGA) nicht willkürlich war und die Vorhaben den baurechtlichen Vorgaben entsprachen. Ein incidenter Kontrollantrag der Nutzungsplanung wurde mangels hinreichender Umstände abgelehnt.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_67/2018 · 04.03.2019GutgeheissenDie Bewilligung von Bauten in einem Quartierplan ist unzulässig, wenn die Koordination mit der noch nicht abgeschlossenen Festlegung des Gewässerraums (ERE) nicht gewährleistet ist und die Bauwerke teilweise im ERE liegen. Zudem darf in nicht dicht bebauten Gebieten keine Ausnahmebewilligung für Bauten im ERE erteilt werden.BaubewilligungGestaltungsplanAusnahmebewilligungBGer 1C_213/2018 · 23.01.2019GutgeheissenDie Umstände haben sich im betroffenen Gebiet von Lutry (VD) so massgeblich verändert, dass die bestehende Zonenplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT anzupassen ist. Die Weigerung der Gemeinde, ein Quartierplanverfahren einzuleiten, sowie die darauf basierende Baubewilligung sind daher aufzuheben.GestaltungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_78/2018 · 07.01.2019AbgewiesenDie Bewilligung von Wohnbauten als Hauptwohnsitz in einer Gemeinde mit hohem Zweitwohnungsanteil ist zulässig, wenn eine ausreichende Nachfrage nach Hauptwohnsitzen im relevanten Sektor nachweisbar ist und keine konkreten Anzeichen für einen Missbrauch vorliegen.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_308/2017 · 04.07.2018GutgeheissenDie Änderung der LAT (insbesondere Art. 15 Abs. 2) stellt eine sensible Umstandsänderung dar, die einen incidenten Kontroll des Nutzungsplans nach Art. 21 Abs. 2 LAT rechtfertigt. Die Vorinstanz muss die Plananpassung prüfen, insbesondere ob die exzentrisch gelegene Industriezone den aktuellen Anforderungen an Trennung von Bau- und…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_244/2017 · 17.04.2018AbgewiesenEin kontrollincidenter Eingriff in die Nutzungsplanung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Die bloße Ankündigung einer künftigen Rückzonung oder die Überdimensionierung der Bauzone allein rechtfertigen keine Abweichung von der geltenden Planungsgrundlage.BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_552/2016 · 15.01.2018AbgewiesenDie Annahme des Quartierplans Montenailles verletzt weder das Koordinationsprinzip nach Art. 25a LAT noch das Moratorium gemäss Art. 38a LAT, da der betroffene Perimeter bereits im PGA von 1993 als Bauzone ausgewiesen und die notwendigen Grundsätze für die Bauzone festgehalten wurden.GestaltungsplanBGer 1C_326/2016 · 07.12.2017AbgewiesenEin Kontrolle incident der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig. Die Novelle der LAT vom 15. Juni 2012 allein rechtfertigt keinen solchen Kontrollbedarf, wenn keine weiteren Umstände hinzutreten, die eine Anpassung des Plans erfordern.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_387/2016 · 01.05.2017AbgewiesenEine sensible Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT, die eine Anpassung eines Nutzungsplans erfordert, liegt nicht bereits dann vor, wenn eine Gemeindezone als überdimensioniert eingestuft wird. Vielmehr ist eine Interessenabwägung zwischen Planungsstabilität und Anpassungsbedarf erforderlich, wobei der kommunalen…GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_568/2014 · 13.01.2016GutgeheissenDie Annahme eines Quartierplans ist unzulässig, wenn die damit verbundene Zonenausscheidung aufgrund geänderter Umstände (insbesondere Art. 75b BV) einer Gesamtprüfung der Bauzonendimensionierung bedarf und diese nicht vorgenommen wurde. Die Planungsstabilität kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Planungsgrundlagen nicht mehr den…GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.