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Art. 18 RPG

28 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

46%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2025.213 · 06.05.2026GutgeheissenEine projektbezogene Spezialzone nach Art. 18 RPG, deren Hauptbestimmung regelmässige Bautätigkeiten zulässt, die weder mit bodenerhaltenden Nutzungen verbunden noch standortgebunden sind, untersteht den Einzonungsvoraussetzungen von Art. 15 RPG; die Qualifikation als 'weitere Zone' entbindet die Planungsbehörde nicht davon, diese…EinzonungUmzonungOrtsplanungsrevisionSondernutzungsplanRichtplanungVGer AG WBE.2025.288 · 23.02.2026AbgewiesenEine vorsorgliche Massnahme, die im Ergebnis und in der Begründung praktisch auf die Vorwegnahme des Endentscheids hinausläuft, ist unzulässig. Verlangt die Beschwerdeführerin als vorsorgliche Massnahme die Weiterführung eines nicht zonenkonformen Betriebs, der als Hauptfrage des Beschwerdeverfahrens streitig ist, so würde die…BaubewilligungEinzonungSondernutzungsplanBGer 1C_225/2025 · 09.02.2026AbgewiesenEine Grünzone im Siedlungsgebiet, die oberirdisch dem Ortsbildschutz dient, kann unterirdisch als eingeschränkte Bauzone qualifiziert werden, wenn dort boden- und standortunabhängige Bauten wie öffentliche Parkierungsanlagen zugelassen sind. In diesem Fall findet das Verfahren für Bauten innerhalb der Bauzonen Anwendung, nicht dasjenige…GestaltungsplanBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 152 II 350 · 01.01.2026AbgewiesenEine Grünzone im Siedlungsgebiet, die oberirdisch dem Ortsbildschutz dient, aber unterirdisch explizit den Bau öffentlicher Parkierungsanlagen erlaubt, kann als eingeschränkte Bauzone qualifiziert werden. Damit entfällt das Erfordernis einer kantonalen Bewilligung nach Art. 24 RPG, und eine Bundesaufgabe liegt nicht vor.BaubewilligungGestaltungsplanBauen ausserhalb BauzoneVGer ZH VB.2024.00049 · 18.12.2025AbgewiesenEine Erholungszone, die gemäss kantonalem Richtplan nicht zum Siedlungsgebiet gehört und nicht mehr oder weniger vollständig von Bauzonen umgeben ist, stellt eine aussenliegende Erholungszone und damit Nichtbauzone dar. Die kommunale Baukommission ist deshalb gestützt auf Art. 25 Abs. 2 RPG ohne Zustimmung des kantonalen ARE nicht…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneRichtplanungBRG ZH BRGE IV Nr. 0134/2025 · 09.10.2025GutgeheissenEine Erholungszone ausserhalb des Baugebiets nach Art. 18 RPG darf nur Anlagen mit minimaler baulicher Infrastruktur zulassen; Sportgrossanlagen mit Vierfachturnhalle, Beachvolleyballhalle und grossem Parkierungsbereich sind mit einer erheblichen baulichen Veränderung des Raums verbunden und gehören in eine Bauzone gemäss Art. 15 RPG…UmzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_704/2024 · 13.05.2025GutgeheissenBei der Schätzung des Verkehrswerts von unüberbautem Land in Freihalte- oder Erholungszonen ist die Vergleichsmethode prioritär anzuwenden; nur bei Fehlen tauglicher Vergleichspreise darf auf andere Methoden (z. B. Ertragswertmethode) ausgewichen werden. Die Vorinstanz hat ihre Untersuchungspflicht verletzt, indem sie keine…UmzonungEnteignungVGer SG B 2024/7 · 13.12.2024AbgewiesenEin Bauvorhaben in einer Intensivlandwirtschaftszone (ILZ) ist nur dann zonenkonform, wenn es dem landwirtschaftlichen Zweck der Zone entspricht. Eine extensive Auslegung planerischer Massnahmen zugunsten einer industriell-gewerblichen Nutzung ist nicht statthaft, selbst wenn ein Sondernutzungsplan vorliegt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneSondernutzungsplanVGer ZH VB.2023.00322 · 16.05.2024AbgewiesenEine Erholungszone am Siedlungsrand, die auf zwei ganzen Seiten an Nichtbauzonen grenzt, ist keine Bauzone im Sinn von Art. 15 RPG; bei Bauvorhaben in einer solchen Zone mit Bodeneingriffen in Fruchtfolgeflächen ab 500 m² ist die kantonale Behörde gestützt auf Art. 25 Abs. 2 RPG zwingend in die Bewilligung einzubeziehen, unabhängig von…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneRichtplanungBGer BGE 149 II 237 · 01.01.2023AbgewiesenDie Einbeziehung eines landwirtschaftlichen Grundstücks in eine Kiesabbauzone schliesst es nicht vom räumlichen Geltungsbereich des BGBB aus, wenn die Zone keine Bauzone im Sinne von Art. 15 RPG ist. Die tatsächliche Nutzung als Kiesgrube führt jedoch zum Ausscheiden aus dem sachlichen Anwendungsbereich des BGBB.VGer AG WBE.2022.196 · 21.11.2022AbgewiesenEin an das Ökonomiegebäude (und nicht an das Wohnhaus) angebautes Nebengebäude in der Landwirtschaftszone kann nicht von der erweiterten Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG profitieren; fehlt es zudem an einer vor dem 1. Juli 1972 gültig bewilligten landwirtschaftsfremden Wohnnutzung und ist die Nutzung jahrelang unterbrochen worden,…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungVGer AG WBE.2019.428 · 26.08.2021AbgewiesenEin Ein- und Auswasserungskran im Gewässerraum, der auch zur gewerblichen Bootswartung genutzt werden soll, qualifiziert nicht als standortgebundene, der Gewässernutzung dienende Kleinanlage im Sinne von Art. 41c Abs. 1 Satz 2 lit. d GSchV; zudem überwiegen die öffentlichen Interessen des Gewässer-, Umwelt- und Naturschutzes die…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBaubewilligungKGer LU 7H 20 147 · 19.08.2021AbgewiesenDie luzernische Weilerzone nach § 59a PBG ist als Nichtbauzone im Sinn von Art. 18 RPG i.V.m. Art. 33 RPV zu qualifizieren; ein nicht landwirtschaftlich bedingter Neubau (Mehrfamilienhaus) ist darin nicht zonenkonform. Ein unter älterem Recht genehmigter Gestaltungsplan, der dem seit 1. Januar 2018 geltenden Nutzungszonenrecht (§ 59a…BaubewilligungGestaltungsplanBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer SG B 2020/237 · 14.07.2021GutgeheissenEine Weilerzone nach Art. 16bis BauG (bzw. Art. 20 PBG) ist keine Bauzone im Sinne von Art. 15 RPG, sondern eine Nichtbauzone zur Erhaltung bestehender Kleinsiedlungen. Neubauten sind darin nur ausnahmsweise zulässig, wenn sie der Erhaltung dienen und keine Ausdehnung des überbauten Gebiets bewirken.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_416/2019 · 02.02.2021GutgeheissenEine Grünzone, deren Hauptzweck der Schutz des Ortsbildes ist und in der Überbauungen grundsätzlich untersagt sind, ist keine Bauzone im Sinne von Art. 15 RPG, sondern eine Nichtbauzone. Bauten ausserhalb der Bauzone bedürfen einer Ausnahmebewilligung, die hier aufgrund des ISOS-Eintrags und der massiven Vergrösserung nicht erteilt…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer BGE 147 II 351 · 01.01.2021GutgeheissenDie Grünzone der Gemeinde Malans ist als Nichtbauzone zu qualifizieren, da ihr Hauptzweck der Schutz des Ortsbildes ist. Ein Neubau in dieser Zone bedarf einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG, die hier aufgrund des ISOS-Eintrags und der massiven Vergrösserung des Bauvorhabens nicht erteilt werden kann.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer BGE 146 II 289 · 01.01.2020GutgeheissenDie Schaffung einer Planungszone allein zur Aufnahme überdimensionierter Baugebiete ohne weitere Planungsperspektiven ist bundesrechtswidrig. Die Behörde muss präzise darlegen, welche Flächen in die Bauzone einbezogen werden, und die Einordnung von Gebieten mit Gestaltungsplanungspflicht als Baugebiete prüfen.OrtsplanungsrevisionPlanungszoneGestaltungsplanBRG ZH BRGE III Nrn. 0122-0123/2019 · 18.09.2019AbgewiesenDie Baubehörde ist berechtigt, ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren für baurechtswidrige Bauten und Nutzungen ausserhalb des Gestaltungsplanperimeters anzuordnen, sofern hinreichende Anhaltspunkte für Bewilligungspflicht oder materielle Rechtsverstösse vorliegen. Eine Verwirkungsfrist von 30 Jahren für den Abbruch…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneGestaltungsplanBGer BGE 145 II 83 · 01.01.2019GutgeheissenEine Erhaltungszone nach Art. 33 RPV ist als Nichtbauzone zu qualifizieren, wenn sie keine Kleinsiedlung i.S.v. Art. 33 RPV darstellt und keine bundesrechtskonforme Grundlage für die Umnutzung von Ökonomiebauten zu Wohnzwecken bietet. Die Umnutzung von Stallbauten zu Zweitwohnungen ausserhalb der Bauzone ist nur unter den strengen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungOrtsplanungsrevisionAusnahmebewilligungBGer 1C_62/2018 · 12.12.2018GutgeheissenDie Umnutzung einer Stallbaute zu einer Ferienwohnung in einer Erhaltungszone ausserhalb der Bauzone ist bundesrechtswidrig, wenn die Zone keine Kleinsiedlung i.S.v. Art. 33 RPV darstellt und die Voraussetzungen für geschützte oder landschaftsprägende Bauten (Art. 24d RPG, Art. 39 RPV) nicht erfüllt sind. Die Interessen an der Erhaltung…Bauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungKGer LU 7H 18 11 · 01.01.2018GutgeheissenDie Weilerzone nach § 59a PBG in der seit 1. Januar 2018 geltenden Fassung ist keine Bauzone im Sinne von Art. 15 RPG, sondern eine beschränkte Zone ausserhalb der Bauzonen gemäss Art. 18 RPG i.V.m. Art. 33 RPV. Bauvorhaben in dieser Zone bedürfen deshalb zwingend der Mitbeurteilung durch die kantonale Behörde (Dienststelle rawi) nach…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneRichtplanungBGer 1C_49/2017 · 26.09.2017GutgeheissenEin Detailnutzungsplan, der eine Speziallandwirtschaftszone für nichtlandwirtschaftliche Nutzungen (Markthalle, Ringkuhkampfarena) vorsieht, ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 16a Abs. 3 RPG nicht erfüllt sind und die Zone nicht als Bauzone qualifiziert werden kann.GestaltungsplanBGer BGE 143 II 588 · 01.01.2017GutgeheissenEine Speziallandwirtschaftszone nach Art. 16a Abs. 3 RPG kann nur ausgeschieden werden, wenn der Kanton die Anforderungen dafür in allgemeiner Weise im Richtplan oder per Gesetz festlegt. Fehlt diese Grundlage, ist die Zone unzulässig. Zudem müssen die geplanten Nutzungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung dienen.GestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_234/2014 · 06.10.2014Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung des Kantonsgerichts war mangels korrekter Sachverhaltsfeststellung (Fehleinschätzung der einzuzonenden Fläche) nicht nachvollziehbar. Eine isolierte Kleinbauzone nach Art. 18 RPG ist nur zulässig, wenn sie keine zusätzliche Streubauweise ermöglicht und auf einer sachlich vertretbaren Abwägung beruht.EinzonungOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_252/2012 · 12.03.2013AbgewiesenDie Umzonung einer kleinen, abseits des Siedlungsgebiets liegenden Fläche in eine Wohn- und Gewerbezone (WG2) ist raumplanungsrechtlich nicht geboten, wenn sie keine geschlossene Siedlungsstruktur aufweist und die Bauzonen bereits überdimensioniert sind. Die Interessenabwägung fällt zugunsten der öffentlichen Ziele der Raumplanung…EinzonungUmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_491/2011 · 05.07.2012AbgewiesenDie Umzonung für einen Sport- und Erholungspark im Erachfeld widerspricht dem kantonalen Richtplan (Bauentwicklungsgebiet) und dem Sachplan Fruchtfolgeflächen, da die Interessenabwägung die landesplanerischen Ziele ungenügend berücksichtigte und keine ausreichende Kompensation für die Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen aufzeigte.UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungBaubewilligungBGer 1C_153/2007 · 06.12.2007AbgewiesenEine massvolle Erweiterung einer bestehenden Reitsportanlage in einer neu geschaffenen Erholungszone (Sondernutzungszone) ist zulässig, wenn sie auf einer sachlich vertretbaren Interessenabwägung beruht, keine zusätzliche Streubauweise fördert und den Zielen des RPG entspricht.UmzonungGestaltungsplanBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1A.16/2006 · 26.07.2006AbgewiesenDie Schaffung einer isolierten Erholungszone für eine Reitsportanlage in erheblicher Distanz zum Siedlungsgebiet stellt eine unzulässige Kleinbauzone dar und verstösst gegen die Ziele des RPG, da sie die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet untergräbt und keine sachlich vertretbare Interessenabwägung zugrunde liegt.UmzonungGestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.