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Art. 18 NHG

27 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

41%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_80/2024 · 01.05.2026Teilweise gutgeheissenBei komplexen Revitalisierungsprojekten ist ein stufenweises Vorgehen zulässig, sofern die Umweltverträglichkeit und Interessenabwägung auf der ersten Stufe ausreichend geprüft werden. Absolute Schutzinteressen wie der Erhalt seltener Arten (z. B. Helm-Azurjungfer) erfordern jedoch bereits in der Projektbewilligung die Sicherstellung…BRG ZH BRGE IV Nrn. 0156-0157/2025 · 13.11.2025GutgeheissenDie Festsetzung eines kantonalen Gestaltungsplans für die Erweiterung einer Deponie ist aufzuheben, wenn der zugrundeliegende Richtplaneintrag mangelhaft ist, die Interessenabwägung im Variantenentscheid ungenügend ist und die Standortgebundenheit nicht nachgewiesen wird. Die Rodungsbewilligung scheitert ebenfalls an denselben Mängeln.GestaltungsplanAusnahmebewilligungRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_107/2025 · 06.10.2025AbgewiesenDie Interessen des Ortsbildschutzes (ISOS) und der Aufwertung des Seeufers überwiegen die ökologischen Bedenken, da keine erheblichen Beeinträchtigungen schutzwürdiger Uferbereiche oder BLN-Ziele festgestellt wurden und Ersatzmassnahmen vorgesehen sind.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_263/2024 · 11.09.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem gewichtigen öffentlichen Interesse am Naturschutz (Schutz des Kiebitzes und des Biotops von regionaler Bedeutung) und den Eigentumsinteressen der Beschwerdeführenden fällt zugunsten des Naturschutzes aus, da die Massnahmen geeignet, erforderlich und zumutbar sind.VGer AG WBE.2024.41 · 11.12.2024AbgewiesenEin Erschliessungsplan gilt nach § 132 Abs. 1 lit. c BauG (AG) als Enteignungstitel für alle dinglichen Rechte (einschliesslich Wegrechte) innerhalb der Strassenlinie, sofern die Planlegende auf das Enteignungsrecht hinweist. Das öffentliche Interesse an der Erschliessung von Bauland überwiegt eine minimale Beeinträchtigung des…SondernutzungsplanEnteignungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_217/2023 · 21.11.2024AbgewiesenDie Beeinträchtigung eines schutzwürdigen Lebensraums durch ein Fuss- und Wanderwegprojekt ist nur zulässig, wenn der Eingriff standortgebunden ist und einem überwiegenden Bedürfnis entspricht. Im vorliegenden Fall überwiegen die natur- und waldschutzrechtlichen Interessen gegenüber dem verkehrsplanerischen Interesse an der Wegverbindung.BaubewilligungVGer BE 100 2022 371 · 10.06.2024AbgewiesenEin Eingriff in die Nistplätze einer Mauerseglerkolonie (Art. 20 NHV) in der Bauzone ist zulässig, wenn er standortgebunden ist, einem überwiegenden Bedürfnis (haushälterische Bodennutzung, Siedlungsentwicklung nach innen gemäss Art. 1 RPG) entspricht und angemessene Ersatzmassnahmen den Fortbestand der Kolonie sicherstellen. Die Frage,…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_398/2022 · 15.09.2023AbgewiesenDie Terrainveränderung in der Landwirtschaftszone ist mangels Zonenkonformität zu verweigern, da überwiegende öffentliche Interessen des Naturschutzes (Regenerations- und Vernetzungspotenzial als Feuchtgebiet) der Bodenaufwertung entgegenstehen (Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV).VGer TG VG.2023.1 · 09.05.2023AbgewiesenEin Gestaltungsplan (Sondernutzungsplan), der im öffentlichen Interesse liegt und eine gesamthaft bessere Siedlungsgestaltung erzielt, darf gemäss § 24 Abs. 2 PBG von der Regelbauweise abweichen, sofern die zonengemässe Nutzungsart nicht verlassen und der Sinngehalt der planerisch und demokratisch abgestützten Grundordnung nicht…GestaltungsplanSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer BE 100 2021 245 · 03.05.2022AbgewiesenEine Überbauungsordnung auf Grundlage einer Zone mit Planungspflicht darf von der allgemeinen baurechtlichen Grundordnung abweichen; die Rechtskontrolle prüft nur, ob die Vorinstanz die Überprüfungsbefugnis fehlerfrei ausgeübt hat. Einzelne Sträucher und Bäume ohne verbindende Bestockung erfüllen die Anforderungen an eine schutzwürdige…SondernutzungsplanUmzonungOrtsplanungsrevisionBGer BGE 148 II 36 · 01.01.2022Teilweise gutgeheissenEin Windparkprojekt bedarf einer stufengerechten Richtplanfestsetzung (Art. 8 Abs. 2 RPG) mit hinreichenden Abklärungen zu national prioritären Arten. Die Gesamtinteressenabwägung zwischen Windenergienutzung und Biotop-/Artenschutz erfordert standortangepasste Schutzmassnahmen, wobei bei unvereinbaren Konflikten (z. B.…RichtplanungSondernutzungsplanBaubewilligungVGer SO VWBES.2021.32 · 08.12.2021AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Heckenabstands kommt nur in Betracht, wenn ein Grundstück in der Bauzone ohne Ausnahme nicht überbaubar oder nicht erschliessbar wäre; für nicht zwingend nötige bauliche Anlagen wie einen Besucherparkplatz oder unnötig grosse Vorplatzflächen im Heckenabstand besteht kein Anspruch auf…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer BGE 147 II 319 · 01.01.2021AbgewiesenDer Schwellenwert von 20 GWh/Jahr in Art. 9 Abs. 2 EnV für die Qualifikation eines Windparks als von nationalem Interesse verstösst nicht gegen Art. 12 Abs. 4 EnG. Bei Überschreitung der Lärmplanungswerte sind emissionsbegrenzende Massnahmen zu ergreifen; mobile Schallschutzwände an Gebäuden gelten nicht als solche Massnahmen.BaubewilligungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_290/2019 · 13.05.2020AbgewiesenDie Eröffnung eines Waldfeststellungsentscheids durch öffentliche Publikation im Kantonsblatt genügt den Anforderungen an das rechtliche Gehör, wenn die wesentlichen Informationen enthalten sind und betroffene Personen die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Beschwerde haben. Eine akzessorische Überprüfung eines Nutzungsplans ist nur bei…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionEinzonungAusnahmebewilligungBGer 1C_595/2018 · 24.03.2020GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen dem Schutz des Auengebiets von nationaler Bedeutung (BLN, AuenV) und der Anlage eines Wanderwegs erfordert ein überwiegendes Interesse von nationaler Bedeutung für Eingriffe. Ein solches liegt bei einem Wanderweg nicht vor, selbst wenn er Teil einer nationalen Route ist. Die Detailabgrenzung des…BGer BGE 146 II 347 · 01.01.2020GutgeheissenEin neuer Wanderweg in einem Auengebiet von nationaler Bedeutung ist nur zulässig, wenn ein überwiegendes Interesse von nationaler Bedeutung vorliegt (Art. 4 Abs. 2 AuenV). Fehlt ein solches Interesse, ist der Eingriff unzulässig, selbst wenn der Weg ausserhalb des Lebensraums einer geschützten Art angelegt wird, aber erhebliche…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungRichtplanungBGer 1C_530/2018 · 17.10.2019GutgeheissenDie Interessenabwägung für die Südumfahrung Schmitten ist bundesrechtswidrig, da die Voraussetzungen für Eingriffe in Trockenwiesen von nationaler Bedeutung (Art. 7 TwwV) nicht erfüllt sind und die Alternativenprüfung ungenügend war. Die Erhaltung der wertvollen Kulturlandschaft und schutzwürdiger Lebensräume überwiegt das lokale…RichtplanungBGer 1C_539/2017 · 12.11.2018GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer ufernahen Wegführung (Art. 3 Abs. 2 lit. c RPG, Art. 1 ff. SFG) und den entgegenstehenden Naturschutz- (WZVV, NHG) sowie Eigentumsinteressen (Art. 26 BV) ist bundesrechtswidrig, wenn das Vogelschutzinteresse und die Eigentumsbeschränkungen zu wenig gewichtet werden.VGer GR R 2017 97 · 06.11.2018AbgewiesenBöschungssicherungen mit Blocksteinmauern und Terramurgittern anstelle bewilligter Jutenetze sowie die illegale Ablagerung von Aushubmaterial auf einer Trockenwiese und -weide (TWW) von nationaler Bedeutung können ausserhalb der Bauzone nicht nachträglich nach Art. 24c RPG bewilligt werden, wenn das zulässige Veränderungspotential…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_448/2011 · 05.07.2012AbgewiesenDie Interessen am Erhalt der geschützten Ufervegetation (Art. 21 f. NHG) und der Wasserlebensräume überwiegen die privaten Interessen an der Erweiterung eines Bootshafens, da die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 22 Abs. 2 NHG nicht erfüllt sind.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1A.235/2006 · 02.07.2007GutgeheissenDas Bundesgericht hebt den angefochtenen Entscheid auf, weil die Vorinstanz fälschlicherweise Bundesrecht statt kantonales Recht anwandte und die erforderliche Interessenabwägung sowie konkrete Feststellungen zur Schutzwürdigkeit der Hecken unterliess.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1A.137/2002 · 25.09.2003GutgeheissenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt durch Nichtbeachtung des kantonalen Reptilieninventars und Ablehnung eines Gutachtens offensichtlich unvollständig festgestellt. Die Interessenabwägung zwischen Biotopschutz und Überbauung erfordert eine wissenschaftlich fundierte Klärung der Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebiets.GestaltungsplanBGer 1A.129/2002 · 09.04.2003AbgewiesenDas öffentliche Interesse am Schutz eines regional bedeutenden Flachmoor-Biotops überwiegt die privaten Eigentumsinteressen, selbst bei teilweise beeinträchtigter Moorqualität und früherer Bauzonenzuteilung, sofern die Schutzmassnahmen verhältnismässig sind.EnteignungBGer BGE 125 II 591 · 05.10.1999AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Betriebssicherheit der Kraftwerkanlage, Gewässerschutz, Natur- und Landschaftsschutz (BLN, Auenverordnung) sowie Fischereischutz führt zur Zulässigkeit der jährlichen Spülung des Ausgleichsbeckens unter strengen Auflagen, da diese Methode ökologisch und wirtschaftlich tragbar ist und den qualifizierten…BGer BGE 121 II 8 · 24.02.1995AbgewiesenKantonale Schutzmassnahmen für Objekte auf Bahngrundstücken sind zulässig, sofern sie auf einer umfassenden Interessenabwägung beruhen und die Bahn in der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht unverhältnismässig einschränken.OrtsplanungsrevisionBGer BGE 118 IB 485 · 19.11.1992GutgeheissenDer Schutz des Lebensraums des Eisvogels als Biotop von regionaler Bedeutung überwiegt die Interessen an einer baulichen Nutzung, da keine Ersatzbiotope möglich sind und der Schutzauftrag des NHG Vorrang hat.GestaltungsplanBGer BGE 114 IB 268 · 06.12.1988GutgeheissenBei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone in BLN-Objekten und Riedgebieten geht der strenge Biotopschutz (Art. 18 ff. NHG) der forstwirtschaftlichen Erschliessung vor, sofern überwiegende Naturschutzinteressen betroffen sind und keine unvermeidbaren Eingriffe vorliegen.Bauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.