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Art. 175a PBG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2025/50 · 30.04.2026Teilweise gutgeheissenDer Erlass von Sondernutzungsplänen (SNPB, SNPL) und Teilstrassenplänen (TSPK, TSPG) ist auch unter Übergangsrecht zulässig, wenn sie verfahrensrechtlich nach dem PBG erlassen, aber inhaltlich auf altrechtliche Bestimmungen gestützt werden. Eine Interessenabwägung ist nur dann erforderlich, wenn widerstreitende Interessen tatsächlich…SondernutzungsplanGestaltungsplanVGer SG B 2023/180 · 15.02.2024AbgewiesenEine frühere Stadtpräsidentin, die als kantonale Departementsvorsteherin über einen Rekurs betreffend eine Teilrevision des Zonenplans zu entscheiden hat, ist nicht schon dann wegen Vorbefassung in den Ausstand verpflichtet, wenn sie als Stadtpräsidentin an der früheren Gesamtrevision des Zonenplans beteiligt war; entscheidend ist die…UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_614/2021 · 23.02.2023AbgewiesenBei unter altem Recht erlassenen Sondernutzungsplänen mit statischem Verweis auf die damals geltende Regelbauordnung sind neben den Besonderen Vorschriften des Plans auch die altrechtlichen Regelbauvorschriften anwendbar, selbst wenn neues kantonales Recht in Kraft getreten ist.BaubewilligungGestaltungsplanVGer SG B 2021/7 · 06.09.2021AbgewiesenBei Weitergeltung eines altrechtlichen Sondernutzungsplans (Überbauungsplan) sind für die Beurteilung von Baugesuchen im Perimeter weiterhin die zum Zeitpunkt des Planerlasses geltenden Regelbauvorschriften (BauG und Baureglement) massgebend, sofern der Plan statisch auf diese verweist.BaubewilligungGestaltungsplanSondernutzungsplanOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.