Art. 16 USG
20 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2025.231 · 10.07.2026Teilweise gutgeheissenBetriebszeiteinschränkungen für lärmintensive Arbeiten stützen sich zulässigerweise auf das Vorsorgeprinzip nach Art. 11 Abs. 2 USG und sind verhältnismässig, wenn die lärmintensiven Tätigkeiten hauptsächlich während der Hauptbetriebszeiten stattfinden und die wirtschaftliche Bedeutung der Arbeiten ausserhalb dieser Zeiten gering ist.…BaubewilligungSondernutzungsplanBRG ZH BRGE II Nr. 0056/2026 · 14.04.2026Teilweise gutgeheissenDie Baudirektion begeht eine unrechtmässige Rechtsverweigerung bzw. Rechtsverzögerung, wenn sie es unterlässt, innert angemessener Frist zu prüfen, ob die im Rahmen einer Erstsanierung gewährten Erleichterungen (Art. 14 LSV) noch Rechtsbestand haben und ob weitergehende Lärmsanierungsmassnahmen anzuordnen sind. Lärmsanierung ist als…BGer 1C_345/2025 · 31.03.2026AbgewiesenEine kantonale Volksinitiative zu Geschwindigkeitsbeschränkungen auf verkehrsorientierten Strassen innerorts ist mit Bundesrecht vereinbar, solange eine Einzelfallprüfung möglich bleibt und das Ergebnis der Interessenabwägung nicht vorweggenommen wird; nach dem Günstigkeitsprinzip ist sie für gültig zu erklären, wenn ihr ein…RichtplanungVGer ZG V 2023 43 · 17.03.2026AbgewiesenBei der Erweiterung einer bestehenden Schulanlage mit Sportplatz als wesentliche Änderung i.S.v. Art. 8 LSV sind die Immissionsrichtwerte der BAFU-Vollzugshilfe Sportlärm massgebend; eine geringfügige rechnerische Überschreitung dieser Richtwerte am Abend steht der Baubewilligung nicht entgegen, wenn das Gutachten auf konservativen…BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nrn. 0034-0035/2026 · 04.03.2026Teilweise gutgeheissenEine Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 zur Lärmsanierung ist bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte und fehlenden milderen Massnahmen nötig, zweck- und verhältnismässig, selbst wenn es sich um eine Hauptverkehrsstrasse handelt. Die Behörden müssen eine umfassende Interessenabwägung vornehmen, wobei Gutachten massgeblich sind,…BaubewilligungVGer SG B 2024/182 · 21.10.2025AbgewiesenDie Ausnahmebewilligung für die Erweiterung einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 RPG gegeben ist, die NISV-Grenzwerte eingehalten werden und die Interessenabwägung keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen gegen das Vorhaben ergibt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer ZG V 2023 44 · 15.03.2024AbgewiesenDie provisorische Versetzung eines Schulpavillons auf eine Sportwiese stellt keine wesentliche Änderung einer bestehenden ortsfesten Anlage i.S.v. Art. 8 Abs. 3 LSV dar, wenn keine wahrnehmbar stärkeren Lärmimmissionen zu erwarten sind. Die Beurteilung des Alltagslärms ergibt höchstens eine geringfügige Störung, sodass das Bauvorhaben…BaubewilligungBGer 1C_198/2023 · 07.03.2024GutgeheissenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt zur Gesamtanlage (Restaurant und Bistro inkl. Aussenwirtschaft) unvollständig ermittelt und die erforderlichen lärmrechtlichen Abklärungen unterlassen, weshalb die Sache zur Vervollständigung zurückgewiesen wird.BaubewilligungAppGer BS VD.2023.174 · 27.09.2023AbgewiesenEine Rechtsverweigerungs- oder Rechtsverzögerungsbeschwerde wird gegenstandslos, sobald die verlangte Sanierungsverfügung ergangen ist; die materiell-rechtliche Überprüfung der Sanierungsmassnahmen und Verfahrensrügen sind in das laufende Rekursverfahren gegen die Sanierungsverfügung zu verweisen.BRG ZH BRGE II Nrn. 0265-0271/2021 · 09.11.2021Teilweise gutgeheissenBei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte gemäss LSV ist die Gemeinde zur Lärmsanierung an der Quelle verpflichtet, sofern diese technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Die Einführung einer Tempo-30-Zone kann eine zweckmässige und verhältnismässige Massnahme darstellen, selbst wenn sie nicht alle…BaubewilligungBGer 1C_87/2020 · 16.07.2021AbgewiesenEin Bauvorhaben in der Bauzone ist umweltschutzrechtlich zulässig, wenn die Lärmimmissionen die gesetzlichen Grenzwerte einhalten und keine wesentliche Änderung der Baute ohne Sanierung vorliegt. Sekundärimmissionen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie dem Vorhaben direkt zuordenbar sind.BaubewilligungBGer 1C_182/2019 · 17.08.2020GutgeheissenDie Beweislast für das Fehlen einer vollständigen Erschliessung vor Inkrafttreten des USG (1.1.1985) liegt beim Inhaber einer altrechtlichen Lärmquelle (hier: Nationalstrasse), nicht bei den betroffenen Anwohnern. Bei unklarer Sachlage bleibt die Lärmsanierungspflicht bestehen.BaubewilligungBGer 1C_350/2019 · 16.06.2020GutgeheissenDie Baudirektion des Kantons Zürich hat ihre Pflicht zur umfassenden Interessenabwägung bei der Lärmsanierung vernachlässigt, indem sie Emissionsbegrenzungen an der Quelle (z. B. Geschwindigkeitsreduktion, lärmarmer Belag) nicht hinreichend prüfte. Eine Rückweisung zur Nachbesserung ist erforderlich.BGer 1C_63/2019 · 29.01.2020Teilweise gutgeheissenEine rechtskräftige Baubewilligung für eine Wärmepumpenanlage kann bei Vorliegen neuer, wesentlicher Erkenntnisse (z. B. Lärmmessungen) und einem Dauersachverhalt (Betrieb der Anlage) nachträglich angepasst werden, insbesondere zur Überprüfung der Einhaltung der Planungswerte (Art. 36, 37a LSV).BaubewilligungBGer 1C_571/2018 · 08.07.2019AbgewiesenDie Stilllegungsfrist für eine umweltrechtlich nicht konforme Schweinemastanlage kann im Einzelfall nach Dringlichkeit bemessen werden, wobei übermässige Immissionen kurze Fristen rechtfertigen (Art. 10 LRV). Eine früher zugesicherte Frist entfällt, wenn die zugrundeliegende Baubewilligung aufgehoben wird.BaubewilligungBGer 1C_11/2017 · 02.03.2018AbgewiesenDie Anordnung von Tempo 30 auf der Sevogelstrasse in Basel ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung zwischen Lärmschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss die Verhältnismässigkeit der Massnahme bestätigt. Die Vorinstanzen haben die relevanten Interessen korrekt ermittelt, gewichtet und die Massnahme als geeignet, nötig und…BGer 1C_589/2014 · 03.02.2016Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine umfassende Prüfung der Lärmminderungspotenziale von Tempo 30, insbesondere unter Berücksichtigung von Maximalpegeln und Flankensteilheit, auch wenn die Reduktion des Mittelungspegels gering ausfällt. Erleichterungen bei der Lärmsanierung sind nur zulässig, wenn alle möglichen und zumutbaren…BGer 1A.187/2004 · 21.04.2005Teilweise gutgeheissenBei der Interessenabwägung zwischen Lärmschutz und Landesverteidigung sind Sanierungserleichterungen für Schiessanlagen nur zulässig, wenn technisch und betrieblich mögliche sowie wirtschaftlich tragbare Massnahmen ausgeschöpft sind und überwiegende öffentliche Interessen (Landesverteidigung) dies rechtfertigen. Ein…BGer 1A.232/2000 · 29.03.2001AbgewiesenDie Interessenabwägung fällt zugunsten der Gartenwirtschaft aus, da die weitere Einschränkung der Betriebszeiten unverhältnismässig wäre: Der Nutzen für den Beschwerdeführer (geringfügige Lärmreduktion) steht in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen Einbussen für die Betreiberin, zumal die Nachtruhe bei geschlossenen Fenstern…BGer BGE 117 IB 20 · 04.02.1991AbgewiesenÜberwiegende Interessen der Gesamtverteidigung rechtfertigen Sanierungserleichterungen für Schiessanlagen nur soweit, als sie für bundesunterstützte Schiessanlässe notwendig sind. Die Interessenabwägung muss im Rahmen einer gesamthaften Beurteilung im Baubewilligungsverfahren erfolgen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.