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Art. 16 RPG

24 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

54%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2023.222 · 02.05.2024AbgewiesenEin ohne Baubewilligung in der Landwirtschaftszone eigenmächtig wieder aufgebauter Holzschopf, der im Zeitpunkt des Abbruchs nicht mehr bestimmungsgemäss nutzbar war und an dem kein angemessener Unterhalt nachgewiesen wurde, geniesst keine Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG und ist zu beseitigen. Wer nicht gutgläubig handelte, muss…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_526/2022 · 20.11.2023GutgeheissenEin Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone, das den Rahmen der internen Entwicklung (Art. 16a Abs. 2 RPG) überschreitet, kann nur bewilligt werden, wenn es in einer speziell dafür ausgewiesenen Zone liegt, die durch eine Affektionsplanung (z. B. PLA) festgelegt wurde. Eine blosse Ausweisung im kantonalen Richtplan genügt nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneRichtplanungBGer 1C_492/2022 · 12.09.2023AbgewiesenEin Gebäude oder eine Anlage ausserhalb der Bauzone erfordert gemäss Art. 24 Abs. 1 lit. a RPG eine standortgebundene Nutzung. Reine wirtschaftliche oder praktische Gründe genügen nicht, um eine solche Standortgebundenheit zu begründen.Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungVGer ZG V 2022 68 · 04.09.2023Teilweise gutgeheissenDie unbewilligte Nutzung von Räumlichkeiten als eigenständige Wohneinheit in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform und muss wiederhergestellt werden. Die Innentrennwand muss als Trennungsbauteil zwischen beheiztem und unbeheiztem Raum korrekt ausgeführt werden.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneVGer ZG V 2020 65 · 10.01.2022AbgewiesenEin Gartenhaus mit Photovoltaikanlage auf einem Grundstück in der Landwirtschaftszone und im Landschaftsschongebiet erfüllt weder die Voraussetzungen der zeitgemässen Wohnnutzung nach Art. 24d RPG i.V.m. Art. 42a RPV noch die der Standortgebundenheit nach Art. 24 RPG. Neue Aussenanlagen für hobbymässige Tierhaltung müssen gemäss Art.…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 148 II 139 · 01.01.2022GutgeheissenEin kantonaler Gestaltungsplan für den Innovationspark Zürich auf dem ehemaligen Militärflugplatz Dübendorf ist zulässig, da das Projekt ein bundesgesetzlich anerkanntes überwiegendes nationales Interesse hat und die einschränkende Auslegung des kantonalen Rechts durch die Vorinstanz willkürlich war. Die Zuordnung zur…GestaltungsplanRichtplanungSondernutzungsplanVGer SG B 2021/123 · 13.12.2021AbgewiesenDer Umbau einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Landwirtschaftszone ist bei Einhaltung der NISV-Grenzwerte und relativer Standortgebundenheit raumplanungsrechtlich zulässig. Die Beurteilung nach dem Worst-Case-Szenario ohne Korrekturfaktor ist mit Anhang 1 Ziff. 63 NISV vereinbar.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_487/2020 · 12.11.2021GutgeheissenEin kantonaler Gestaltungsplan kann für ein übergeordnetes nationales Projekt wie den Innovationspark Zürich auch dann erlassen werden, wenn das betroffene Gebiet in der Landwirtschaftszone liegt, sofern eine sachgerechte Interessenabwägung vorliegt und die Planung bundesrechtlichen Vorgaben entspricht.GestaltungsplanBGer 1C_663/2020 · 02.11.2021GutgeheissenDie Umzonung eines Grundstücks mit einer geschützten Magerwiese von der Freihalte- in die Landwirtschaftszone ohne triftige Gründe und ohne ausreichende planungsrechtliche Schutzmassnahmen verstösst gegen kantonales Recht und ist willkürlich.UmzonungBGer 1C_416/2019 · 02.02.2021GutgeheissenEine Grünzone, deren Hauptzweck der Schutz des Ortsbildes ist und in der Überbauungen grundsätzlich untersagt sind, ist keine Bauzone im Sinne von Art. 15 RPG, sondern eine Nichtbauzone. Bauten ausserhalb der Bauzone bedürfen einer Ausnahmebewilligung, die hier aufgrund des ISOS-Eintrags und der massiven Vergrösserung nicht erteilt…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer BGE 147 II 351 · 01.01.2021GutgeheissenDie Grünzone der Gemeinde Malans ist als Nichtbauzone zu qualifizieren, da ihr Hauptzweck der Schutz des Ortsbildes ist. Ein Neubau in dieser Zone bedarf einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG, die hier aufgrund des ISOS-Eintrags und der massiven Vergrösserung des Bauvorhabens nicht erteilt werden kann.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_439/2018 · 13.03.2020AbgewiesenDie Umgebungsgestaltung eines Mehrfamilienhauses in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform, wenn sie überdimensioniert ist und überwiegende Interessen wie Landschaftsschutz und Erhalt landwirtschaftlicher Flächen entgegenstehen. Die kantonale Praxis zur Begrenzung von Gartenanlagen auf einen 7 m-Radius um Wohnbauten ist…BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_9/2019 · 04.10.2019AbgewiesenDie Erschliessung einer Bauparzelle über Landwirtschaftsland ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn keine Alternativerschliessung über das Baugebiet möglich ist. Die maximale massvolle Erweiterung einer bestandesgeschützten Zufahrt nach Art. 24c RPG i.V.m. Art. 42 RPV ist bereits ausgeschöpft, wenn die zulässige Flächenvergrösserung von…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_131/2019 · 17.06.2019AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG für Bauten ausserhalb der Bauzone setzt voraus, dass die Standortgebundenheit durch objektive, besonders wichtige Gründe (technisch, wirtschaftlich oder naturräumlich) bedingt ist und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Reine Komfort- oder Bequemlichkeitsgründe genügen…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer BGE 145 I 156 · 01.01.2019GutgeheissenBauten und Anlagen in der Bauzone müssen so platziert werden, dass sie keine nennenswerten Auswirkungen auf eine benachbarte Landwirtschaftszone ausüben. Eine Wohnbaute direkt an der Zonengrenze ist nicht zonenkonform und muss zurückversetzt werden, sofern sie die Landwirtschaftszone beeinträchtigt.BaubewilligungBGer 1C_611/2017 · 13.11.2018GutgeheissenDas Bundesgericht bestätigt die Rekurslegitimation von Nachbarn gegen eine Wiederherstellungsverfügung in der Landwirtschaftszone, wenn diese durch Lärmimmissionen und andere Beeinträchtigungen besonders betroffen sind. Es verlangt eine globale Interessenabwägung nach Art. 24c Abs. 5 RPG, die auch Lärmschutzbelange (LPE, OPB) einbezieht.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_284/2017 · 01.03.2018AbgewiesenBauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone sind nur zonenkonform, wenn sie zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nötig sind oder standortgebunden sind. Erweiterungen nicht zonenkonformer Bauten ausserhalb der Bauzone sind nur zulässig, wenn sie massvoll sind und den Anforderungen von Art. 24c RPG entsprechen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauVGer AG WBE.2014.359 · 14.09.2017GutgeheissenEine kommunale Nutzungsvorschrift, welche in der Landwirtschaftszone generell eine Gestaltungsplanpflicht für Intensivtierhaltungsbetriebe einführt, widerspricht der bundesrechtlich vorgegebenen Grundnutzung der Landwirtschaftszone (Art. 16a RPG) und ist daher rechtswidrig. Die bundesrechtlich gewährleistete bodenabhängige Produktion…GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionSondernutzungsplanRichtplanungUmnutzung / ZweckänderungBGer BGE 143 II 588 · 01.01.2017GutgeheissenEine Speziallandwirtschaftszone nach Art. 16a Abs. 3 RPG kann nur ausgeschieden werden, wenn der Kanton die Anforderungen dafür in allgemeiner Weise im Richtplan oder per Gesetz festlegt. Fehlt diese Grundlage, ist die Zone unzulässig. Zudem müssen die geplanten Nutzungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung dienen.GestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_84/2015 · 16.02.2016AbgewiesenBau- und Nutzungsänderungen in der Landwirtschaftszone ohne Bewilligung sind unzulässig, wenn sie nicht den Voraussetzungen der Art. 24a, 24b oder 24c RPG entsprechen. Eine nachträgliche Bewilligung scheidet aus, wenn die Identität des Gebäudes nicht gewahrt bleibt oder die Nutzung nicht standortgebunden ist.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_17/2015 · 16.12.2015Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 RPV ist unvollständig, wenn landschaftsschützerische Belange (Vorrang Landschaft, Vernetzungsfunktion) sowie Alternativstandorte und die längerfristige Existenzfähigkeit des Betriebs nicht vertieft geprüft werden.RichtplanungBaubewilligungBGer 1A.82/2006 · 05.09.2006AbgewiesenDie Interessenabwägung zugunsten der gewählten Strassenführung (Variante 1) ist rechtmässig, da sie den haushälterischen Umgang mit dem Boden, den Gewässerschutz und das öffentliche Interesse an der Erschliessung des Familiengartenareals angemessen berücksichtigt und die privaten Interessen des Grundeigentümers überwiegt.BGer BGE 120 IB 48 · 22.04.1994GutgeheissenEin Vorentscheid über die grundsätzliche Bewilligungsfähigkeit einer landwirtschaftlichen Siedlung in der Landwirtschaftszone ohne Ausschreibung verletzt Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG, da der Rechtsschutz Dritter nicht gewährleistet ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer BGE 116 IA 339 · 04.12.1990AbgewiesenEine über den Trend hinausgehende Bauzonenerweiterung bedarf besonderer Gründe und einer umfassenden Interessenabwägung, die der lokal, regional oder überregional erwünschten Entwicklung entspricht. Isolierte Kleinbauzonen sind grundsätzlich gesetzwidrig.EinzonungUmzonungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.