Art. 16 Ingress lit. f VöB
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2017/40 · 28.09.2017GutgeheissenDie Ausnahme vom offenen Vergabeverfahren gemäss Art. 16 Ingress und lit. f VöB bei zwingenden Gründen und unvorhersehbaren Ereignissen schliesst vorhersehbare Dringlichkeit nicht generell aus, setzt aber voraus, dass die Vergabebehörde die Dringlichkeit nicht selbst verschuldet hat. Eine Gemeinde muss als Rechtsnachfolgerin einer…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.