Art. 147 Abs. 1 StGB
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VGer ZH VB.2023.00469 · 23.01.2024AbgewiesenBei ungünstiger Legalprognose (konkrete und ernste Wiederholungsgefahr) besteht kein Anspruch auf Strafverbüssung in gemeinnütziger Arbeit; die durch die Strafbehörde bereits vorgenommene Verhältnismässigkeitsprüfung öffnet im Vollzugsverfahren keinen Raum für eine erneute Interessenabwägung, auch nicht unter Berufung auf das Kindeswohl.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.