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Art. 142d Abs. 1 BauG

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VGer BE 100 2020 207 · 06.01.2022AbgewiesenDie Klausel in einem öffentlich-rechtlichen Planungsausgleichsvertrag, wonach der Planungsvorteil neu zu beurteilen ist, wenn die Nutzungsmöglichkeiten wesentlich eingeschränkt werden (clausula rebus sic stantibus), bezieht sich nur auf Veränderungen nach Vertragsschluss. Eine nachträgliche Berufung auf Grundlagenirrtum ist treuwidrig,…MehrwertabgabeUmzonungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.