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Art. 14 Abs. 3 NHV

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_65/2025 · 24.11.2025GutgeheissenEin Eingriff in ein schutzwürdiges Biotop (hier: Vernetzungskorridor der Geburtshelferkröte) ist nur zulässig, wenn er standortgebunden ist, einem überwiegenden Bedürfnis entspricht und sich unter Abwägung aller Interessen nicht vermeiden lässt. Die Interessenabwägung muss bereits im Stadium der Nutzungsplanung umfassend erfolgen,…GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer ZH VB.2023.00521 · 20.03.2025Besonderer AusgangEine Beschwerde, die hinsichtlich ihrer Begründung pauschal auf eine andere Rechtsschrift verweist, genügt dem formalen Mindesterfordernis von § 54 Abs. 1 VRG nicht, weshalb darauf nicht einzutreten ist. Beim Verzicht auf die planerische Unterschutzstellung eines schützenswerten Biotops müssen Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen…RichtplanungVGer AG WBE.2021.7 · 25.05.2021RückweisungDer Biotopschutz nach Art. 18 NHG und Art. 14 NHV kann auch im Baubewilligungsverfahren innerhalb der Bauzone zu prüfen sein, sofern die Schutzwürdigkeit im Rahmen der Nutzungsplanung nicht oder unzureichend geprüft wurde oder seither veränderte Verhältnisse vorliegen. Eine Baubewilligung, die ohne hinreichende Sachverhaltsabklärung…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1A.235/2006 · 02.07.2007GutgeheissenDas Bundesgericht hebt den angefochtenen Entscheid auf, weil die Vorinstanz fälschlicherweise Bundesrecht statt kantonales Recht anwandte und die erforderliche Interessenabwägung sowie konkrete Feststellungen zur Schutzwürdigkeit der Hecken unterliess.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.