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Art. 138 Abs. 1 ZPO

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00406 · 12.11.2025AbgewiesenEin irrtümlich angenommener Gerichtsferienaufschub im Rekursverfahren stellt eine grobe Nachlässigkeit der anwaltlichen Vertretung dar; eine Fristwiederherstellung nach § 12 VRG ist in diesem Fall ausgeschlossen. Das Versäumnis der Rechtsvertreterin wird den Beschwerdeführenden zugerechnet, auch wenn dies einen Rechtsverlust bedeutet.VGer ZH VB.2025.00113 · 29.04.2025NichteintretenWird eine als Gerichtsurkunde versandte Präsidialverfügung wegen Nichtabholung nicht zugestellt, gilt die Zustellung aufgrund des vorbestehenden Prozessrechtsverhältnisses am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als erfolgt (Zustellfiktion nach Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Leistet der Beschwerdeführer den gerichtlich angesetzten…VGer ZH VB.2024.00459 · 06.11.2024Teilweise gutgeheissenIm Widerrufsverfahren entsteht ein Prozessrechtsverhältnis erst mit der formellen Gehörswahrung betreffend den Bewilligungswiderruf, nicht bereits mit der Aufforderung zur Unterlageneinreichung oder blossen Hinweisen auf die Prüfung der Anwesenheitsrechte; ein ausschliesslich an einen von zwei betroffenen Ehegatten adressiertes…VGer ZH VB.2023.00617 · 08.02.2024AbgewiesenEntspricht eine Rekursschrift den Anforderungen der Schriftlichkeit nicht, muss der Rekurrent innert der nach § 23 Abs. 2 VRG angesetzten, nicht erstreckbaren Nachfrist den Mangel beheben; unterlässt er dies, ist auf den Rekurs nicht einzutreten. Die Zustellfiktion nach Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO tritt auch dann ein, wenn der Empfänger…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.