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Art. 135 PBG

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

60%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2023/258 · 01.07.2024NichteintretenEine kommunale Baukommission ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist nicht befugt, im eigenen Namen Beschwerde zu erheben; zur Beschwerdeerhebung für die Gemeinde ist ausschliesslich der Gemeinderat legitimiert. Auf die Beschwerde der Baukommission ist nicht einzutreten.BaubewilligungGestaltungsplanVGer SG B 2023/23 · 26.10.2023Teilweise gutgeheissenEin unvollständiges Baugesuch kann nicht bewilligt werden, wenn essentielle Unterlagen wie ein detaillierter Tragsicherheitsnachweis fehlen. Nachreichungen im Beschwerdeverfahren sind nur zulässig, wenn sie den Streitgegenstand nicht erweitern oder qualitativ verändern.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer SG B 2020/224 · 27.05.2021GutgeheissenDie zuständige Behörde ist verpflichtet, gegen gesetzeswidrige bauliche Zustände von Amtes wegen vorzugehen und ein nachträgliches Baubewilligungs- oder Wiederherstellungsverfahren einzuleiten. Ein Verzicht auf die Einleitung eines solchen Verfahrens mit dem Argument der Verhältnismässigkeit ist unzulässig.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer SG B 2020/65 · 28.04.2021GutgeheissenEine Stützmauer unterliegt denselben Grenzabstandsvorschriften wie eine Böschung, da sie gleichartige Beeinträchtigungen für das Nachbargrundstück verursacht. Der reglementarisch vorgeschriebene Grenzabstand von 0,5 Metern (Art. 7 Abs. 3 BauR) ist auch bei Stützmauern einzuhalten.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SG B 2020/42 · 05.09.2020AbgewiesenDas Verunstaltungsverbot nach Art. 99 Abs. 1 PBG ist eigenständig zu prüfen, kann aber nur greifen, wenn das Bauvorhaben nach allgemeiner Anschauung als qualifiziert unschön gilt. Die Vorinstanz überschreitet ihre Kognitionsbefugnis nicht, wenn sie die gemeindliche Würdigung als nicht vertretbar erachtet.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.