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Art. 13 RPG

8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

38%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE III Nr. 0190/2024 · 18.12.2024AbgewiesenDer Werkplan nach §§ 114 ff. PBG (Kanton Zürich) setzt trotz des geänderten Wortlauts von 1991 weiterhin voraus, dass damit die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe gesichert wird; ein bloss öffentliches Interesse an einem privaten Vorhaben genügt nicht. Eine Pferdesportanlage mit Rennbahn, für die keine gesetzliche Erfüllungspflicht…SondernutzungsplanEnteignungRichtplanungBGer 1C_283/2021 · 21.07.2022AbgewiesenDie Beschwerdeführerinnen haben keine Beschwerdelegitimation nach Art. 89 BGG, da die Erteilung einer Baubewilligung innerhalb der Bauzone keine Bundesaufgabe darstellt und die Beschwerdeführerinnen nicht in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen sind.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer BGE 148 II 139 · 01.01.2022GutgeheissenEin kantonaler Gestaltungsplan für den Innovationspark Zürich auf dem ehemaligen Militärflugplatz Dübendorf ist zulässig, da das Projekt ein bundesgesetzlich anerkanntes überwiegendes nationales Interesse hat und die einschränkende Auslegung des kantonalen Rechts durch die Vorinstanz willkürlich war. Die Zuordnung zur…GestaltungsplanRichtplanungSondernutzungsplanBGer 1C_487/2020 · 12.11.2021GutgeheissenEin kantonaler Gestaltungsplan kann für ein übergeordnetes nationales Projekt wie den Innovationspark Zürich auch dann erlassen werden, wenn das betroffene Gebiet in der Landwirtschaftszone liegt, sofern eine sachgerechte Interessenabwägung vorliegt und die Planung bundesrechtlichen Vorgaben entspricht.GestaltungsplanVGer ZH VB.2018.00540 · 09.01.2020GutgeheissenBei der Nutzungsplanung ist das ISOS als Sachplan gleichwertig zu berücksichtigen; eine pauschale Abwägung zugunsten anderer Interessen ohne spezifische Prüfung der ISOS-Einträge ist unzulässig.OrtsplanungsrevisionBGer BGE 146 II 134 · 01.01.2020AbgewiesenFruchtfolgeflächen im Gewässerraum behalten ihre Qualität und sind an den kantonalen Mindestumfang anrechenbar, sofern sie extensiv genutzt und nicht für bauliche Massnahmen oder Revitalisierungen beansprucht werden. Eine Kompensationspflicht besteht nur bei effektivem Verlust der Bodenfruchtbarkeit.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_662/2017 · 14.05.2019AbgewiesenDie Interessen am Bau der Schnellabrollwege (Sicherheit, betriebliche Effizienz, Verspätungsabbau) überwiegen die gegenteiligen raumplanerischen und umweltrechtlichen Interessen (Fluglärmbelastung), da die Lärmzunahme als nicht wahrnehmbar und die sachplanerische Grundlage als ausreichend erachtet wurde.BVGer A-5641/2016 · 18.05.2017AbgewiesenEine Teilplangenehmigung für temporäre Bauwerke ist ausnahmsweise zulässig, wenn die Eingriffe in Natur und Landschaft geringfügig sind, das Gesamtprojekt nicht offensichtlich unrechtmässig ist und überwiegende öffentliche Interessen (Synergien, Bauzeitverkürzung) die vorzeitige Realisierung rechtfertigen.Wiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.