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Art. 13 BO

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer SG B 2022/169 · 06.07.2023AbgewiesenDie maximal zulässige Gebäudelänge nach kommunaler Bauordnung wird überschritten, wenn seitliche Treppenaufgänge und Laubengänge als Teil der Baute oder bauliche Anlage zu berücksichtigen sind. Die Rekurslegitimation von Nachbarn ist bei räumlicher Nähe und Sichtverbindung gegeben.BaubewilligungVGer SG B 2022/95 · 16.11.2022AbgewiesenArt. 51bis BO (Wohnzone mit besonderen Anforderungen) gilt ausschliesslich für Mehrfamilienhäuser (Bauten mit mehr als zwei Wohneinheiten) und nicht für Ein- oder Zweifamilienhäuser, selbst wenn diese die Regelbauweise ausschöpfen oder Büroräumlichkeiten enthalten.BaubewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.