Art. 13 Abs. 1 BGFA
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer ZH VB.2025.00880 · 12.06.2026AbgewiesenEin Rechtsanwalt, der während eines mehrjährigen Mandats in regelmässigen Abständen Teilrechnungen gestellt hat, die von der Klientschaft beglichen wurden, hat hinreichende präventive Massnahmen im Sinne der Rechtsprechung unternommen, um ein Entbindungsverfahren zu vermeiden. Die blosse Unzufriedenheit der Klientschaft mit der…VGer ZH VB.2026.00106 · 10.04.2026AbgewiesenEin Anwalt, der während des Mandats einen Kostenvorschuss erhoben hat und danach das Mandat niederlegte, hat hinreichende Massnahmen getroffen, um ein Entbindungsverfahren zu vermeiden; die Entbindung vom Anwaltsgeheimnis zur Durchsetzung der Honorarforderung ist damit zu gewähren. Die Qualität der Mandatsführung ist im…VGer ZH VB.2025.00667 · 20.01.2026AbgewiesenEine Anwältin genügt ihrer Pflicht zur Vermeidung eines Entbindungsverfahrens, wenn sie während des Mandats einen angemessenen Kostenvorschuss verlangt und die Klientschaft wiederholt zur Begleichung des Honorars auffordert. Das Vorliegen eines Mandatsverhältnisses ist für das Entbindungsverfahren ausreichend glaubhaft zu machen; die…VGer ZH VB.2024.00416 · 16.07.2024AbgewiesenDie Entbindung vom Anwaltsgeheimnis zur Durchsetzung einer Honorarforderung setzt voraus, dass das Interesse der Anwältin oder des Anwalts an der Offenbarung deutlich höher ist als das Geheimhaltungsinteresse der Klientschaft. Eine Interessenabwägung ist erforderlich, wobei Massnahmen zur Vermeidung des Entbindungsverfahrens (z. B.…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.