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Art. 123 Abs. 2 BV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00319 · 28.04.2025AbgewiesenDie Halbgefangenschaft ist zu verweigern, wenn für den Verurteilten eine zumindest deutlich erhöhte Rückfallgefahr für voyeuristisch motivierte Delikte besteht, zumal die erforderliche Erheblichkeit künftig zu erwartenden Straftaten wie erneutem Hausfriedensbruch nicht abgesprochen werden kann. Ein langjähriges Anstellungsverhältnis…VGer ZH VB.2023.00469 · 23.01.2024AbgewiesenBei ungünstiger Legalprognose (konkrete und ernste Wiederholungsgefahr) besteht kein Anspruch auf Strafverbüssung in gemeinnütziger Arbeit; die durch die Strafbehörde bereits vorgenommene Verhältnismässigkeitsprüfung öffnet im Vollzugsverfahren keinen Raum für eine erneute Interessenabwägung, auch nicht unter Berufung auf das Kindeswohl.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.