Art. 11a GBR
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_591/2021 · 18.10.2022AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Schutzes vor ideellen Immissionen aus, da die Erneuerung und Erweiterung der Mobilfunkanlage deren Rechtswidrigkeit verstärkte und keine zumutbaren Alternativstandorte in Arbeitszonen nachgewiesen wurden.VGer BE 100 2020 187 · 31.08.2021AbgewiesenDas kommunale Kaskadenmodell zur Steuerung von Mobilfunkstandorten (Art. 11a GBR Ostermundigen) erfasst auch die Systemerneuerung bestehender Antennenanlagen, wenn diese einem Komplettersatz mit Leistungssteigerung gleichkommt; wer den erforderlichen Nachweis des Fehlens von Alternativstandorten in Arbeitszonen grundsätzlich verweigert,…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.