Art. 10b USG
6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
83%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_99/2023 · 04.06.2024GutgeheissenDie Umweltverträglichkeitsprüfung muss bei räumlich, zeitlich und funktional eng verknüpften Teilprojekten (hier: WOV und Halbanschluss Altdorf) gesamthaft erfolgen; eine isolierte Betrachtung genügt nicht. Die Gesamtanlage ist lärmschutzrechtlich als neue Anlage zu qualifizieren, was die Einhaltung der Planungswerte erfordert.BGer BGE 150 II 133 · 01.01.2024GutgeheissenDie Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone für eine Deponie im Perimeter eines BLN-Objekts stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar, die nur bei Vorliegen gleich- oder höherwertiger Interessen nationaler Bedeutung zulässig ist. Das nationale Interesse am Schutz der Landschaft überwiegt hier das Interesse an der…SondernutzungsplanBGer 1C_327/2022 · 07.11.2023GutgeheissenDie Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone für eine Deponie in einem BLN-Gebiet stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar, die nur durch gleich- oder höherwertige Interessen nationaler Bedeutung gerechtfertigt werden kann. Eine solche Rechtfertigung fehlt, wenn keine alternativen Standorte geprüft wurden und die…SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_308/2018 · 09.10.2019GutgeheissenDie UVP-Pflicht für Flughafenanlagen erfordert eine Gesamtbetrachtung von Off-Airport-Parkplätzen, soweit diese in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Flughafen stehen (z. B. Valet-Parking mit Infrastruktur am Flughafen). Andere Off-Airport-Parkplätze sind nicht einzubeziehen.BGer 1C_467/2018 · 03.05.2019AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten der Verkehrssicherheit, des Verkehrsflusses und der Entlastung der Usterstrasse aus; die Stützmauer und die isolierte UVP wurden als verhältnismässig und bundesrechtskonform beurteilt.BGer 1C_405/2016 · 30.05.2018GutgeheissenInstallationen auf Gewässern mit erheblichen räumlichen Auswirkungen erfordern eine Planungsprozedur nach Raumplanungsrecht, insbesondere wenn sie in Schutzgebieten (Art. 17 RPG) oder im Gewässerraum liegen und Konflikte mit bestehenden Nutzungen (z. B. Fischerei) oder Schutzgütern (z. B. Landschaftsbild) auslösen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.