Art. 108 Abs. 1 lit. b LTF
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_124/2025 · 04.03.2025NichteintretenEin Recours gegen eine kantonale Irrecevabilitätsentscheidung ist unzulässig, wenn die Beschwerdeführerin die kantonalen Erwägungen zur fehlenden Prozesslegitimation nicht substantiiert anfechtet.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_376/2019 · 17.07.2019NichteintretenEine Beschwerde gegen eine Ortsplanungsrevision, die sich auf blosse «Zweifel» an der Durchführung einer Informationsveranstaltung nach Art. 4 RPG beschränkt und sich nicht mit den gegenteiligen Feststellungen des kantonalen Gerichts auseinandersetzt, genügt den Begründungsanforderungen nach Art. 42 BGG nicht. Das Bundesgericht tritt…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_51/2019 · 30.01.2019NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen ein Urteil zu einer amtlichen Liegenschaftsschätzung ist nicht einzutreten, wenn die Beschwerdeführerin die gesetzliche Begründungspflicht verletzt und sich nicht sachgerecht mit dem angefochtenen Entscheid auseinandersetzt.Bauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.