Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 107 Abs. 2 Ziff. 6 KRG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer GR R 2021 99 · 31.05.2022AbgewiesenFür die Verlängerung der Baubeginnfrist gilt intertemporalrechtlich das formelle Baurecht, das im Zeitpunkt des Verlängerungsentscheids in Kraft steht; Art. 91 Abs. 2 KRG (Fassung 1. April 2019) ist deshalb sofort auf alle hängigen Gesuche anzuwenden. Die Baubewilligung erlischt danach nicht innert Jahresfrist ab zulässigem Baubeginn,…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.