Art. 107 Abs. 1 lit. e ZPO
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2021/176-180 · 22.11.2021AbgewiesenWiderruft die Bewilligungsbehörde (Gemeinde) die Baubewilligung selbst und bewirkt damit die Gegenstandslosigkeit hängiger Rekursverfahren, sind ihr die ausseramtlichen Entschädigungen der obsiegenden Rekurrenten aufzuerlegen; der Einwand, ein kantonales Amt habe durch Unterlassen einer notwendigen Teilentscheidung den Mangel…BaubewilligungVGer SG B 2015/74 · 28.03.2017Teilweise gutgeheissenIm verwaltungsinternen Rekursverfahren gebietet das verfassungsrechtliche Replikrecht (Art. 29 Abs. 2 BV), der entschädigungspflichtigen Partei die Kostennote der Gegenpartei von Amtes wegen zur Kenntnis zu bringen; eine solche Gehörsverletzung kann ausnahmsweise geheilt werden, wenn die Kostenfragen der freien Kognition des…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.