Art. 106 al. 2 LTF
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_247/2021 · 30.06.2022AbgewiesenDie LPPPL (Art. 31 ff.) bildet eine hinreichende gesetzliche Grundlage für die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts auch auf bereits bebauten Grundstücken, um bestehende Mietwohnungen ohne Bautätigkeit in gemeinnützige Wohnungen (LUP) umzuwandeln; der Begriff «Schaffung» (création) von LUP umfasst neben der baulichen Erstellung auch…EnteignungBGer 1C_609/2020 · 04.11.2020NichteintretenWer eine kantonale Beschwerdeinstanz anficht, die auf eine Beschwerde wegen ungenügender Begründung nicht eingetreten ist, muss beim Bundesgericht aufzeigen, dass das kantonale Gericht das Begründungserfordernis willkürlich angewandt hat; es genügt nicht, lediglich Argumente zur materiellen Frage vorzutragen. Eine Beschwerde, die…UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_220/2017 · 30.05.2017AbgewiesenDie Vorinstanz hat zu Recht angenommen, dass eine Opposition gegen einen Gestaltungsplan nur während der öffentlichen Auflagefrist gültig ist und dass die Beschwerdeführer nicht persönlich über die Auflage informiert werden mussten, da ihre Parzelle nicht im Planperimeter lag.GestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.