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Art. 10 Abs. 1 GSchG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00448 · 09.07.2026Teilweise gutgeheissenDie kommunale Siedlungsentwässerungsverordnung bildet eine dem Legalitätsprinzip genügende gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren für Baustellenabwasser, das aktiv in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Ob der angewendete Mengenpreis von Fr. 2.80 pro m³ das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip…VGer AG WBE.2023.38 · 14.12.2023AbgewiesenDer Anschluss einer in der Landwirtschaftszone gelegenen Liegenschaft an die öffentliche Kanalisation ist gemäss Art. 11 Abs. 2 lit. c GSchG zumutbar, wenn die vom Eigentümer tatsächlich zu tragenden Kosten (nach Abzug der gemeindlichen Kostenbeteiligung) den Referenzwert von Fr. 8'400.00 pro Einwohnergleichwert nicht übersteigen.…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.