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Art. 1 FMG

10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

30%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_248/2024 · 02.05.2025AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone nach Art. 24 RPG ist zu bejahen, wenn sie primär der Versorgung von Nichtbaugebieten dient, keine erhebliche Zweckentfremdung bewirkt und keine zusätzliche Belastung des Orts- und Landschaftsbilds verursacht.Bauen ausserhalb BauzoneVGer ZH VB.2023.00287 · 08.05.2024AbgewiesenEine Mobilfunkantennenanlage auf einem baurechtswidrigen Gebäude ist eine technische Dachaufbaute, auf die die materielle Betrachtungsweise gemäss § 357 Abs. 1 PBG grundsätzlich nicht anwendbar ist; selbst bei deren Anwendung begründet die vorliegende Anlage keine weitergehende Abweichung. Das nachbarliche Interesse vermag das…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_547/2022 · 19.03.2024Teilweise gutgeheissenDie kommunale Bestimmung, die einen objektiven Bedarfsnachweis für Mobilfunkanlagen verlangt, verstösst gegen die Fernmeldegesetzgebung, da sie den marktwirtschaftlichen Wettbewerb zwischen Mobilfunkanbietern unzulässig einschränkt. Andere Nachweispflichten (Mitbenützung, Ortsbildschutz) sind bei bundesrechtskonformer Auslegung zulässig.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungVGer AG WBE.2023.181 · 05.12.2023AbgewiesenKommunale Einpassungs- und Koordinationsvorschriften für Mobilfunkantennen (§ 63 BNO) sind zulässig, sofern sie einer rechtskonformen Auslegung zugänglich sind und den Interessen an einer qualitativ guten Mobilfunkversorgung sowie am funktionierenden Wettbewerb gebührend Rechnung tragen. Das Wort «möglichst» in der Einpassungsvorschrift…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_41/2023 · 24.07.2023Teilweise gutgeheissenEin generelles Kontrahierungsverbot der Gemeinde für Mobilfunkstandorte auf gemeindeeigenen Grundstücken mit Mindestabstandsklausel ist nicht per se bundesrechtswidrig, sofern es den Versorgungsauftrag der Mobilfunkanbieter nicht vereitelt oder über Gebühr erschwert und eine Enteignungsmöglichkeit nach Art. 36 FMG offenbleibt.Bauen ausserhalb BauzoneVGer AG WBE.2022.391 · 06.07.2023AbgewiesenMobilfunkanlagen sind in Bauzonen grundsätzlich zonenkonform, sofern sie im Wesentlichen der Versorgung derselben dienen; ideelle Immissionen und elektromagnetische Hypersensibilität begründen kein Abwehrrecht, solange die NISV-Grenz- und Anlagegrenzwerte eingehalten werden und keine kommunalen oder kantonalen Standortbeschränkungen…BaubewilligungBGer 1C_703/2020 · 13.10.2022AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage auf einer kantonseigenen Wohnliegenschaft in Basel-Stadt ist bundesrechtskonform, wenn sie den Vorgaben des kantonalen Umweltschutzgesetzes (§ 19c USG/BS) und den bundesrechtlichen Schutzbestimmungen (NHG, NISV) entspricht sowie keine unzulässige Beeinträchtigung des geschützten Ortsbilds…BaubewilligungBGer 1C_451/2017 · 30.05.2018Teilweise gutgeheissenEin kommunales Kaskadenmodell für Mobilfunkanlagen darf den bundesrechtlichen Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet nicht umkehren. Einschränkungen für Mobilfunkanlagen in Wohn- oder gemischten Zonen sind zulässig, sofern sie ideelle Immissionen verhindern und bundesrechtskonform ausgelegt werden können.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_472/2009 · 21.05.2010AbgewiesenEin generelles, flächendeckendes Bauverbot für Mobilfunkanlagen in sämtlichen Bauzonen einer Gemeinde während bis zu fünf Jahren ist unverhältnismässig und mit der Fernmeldegesetzgebung unvereinbar.OrtsplanungsrevisionPlanungszoneBGer 1P.68/2007 · 17.08.2007AbgewiesenDie Gemeinde kann mit raumplanerischen Mitteln auf die Standortwahl von Mobilfunkanlagen einwirken, sofern die Massnahmen bundesrechtliche Schranken (insb. NISV, FMG) einhalten und planerisch zweckmässig sind. Ein isoliertes Verbot in kleinen Teilflächen der Bauzone ist unzweckmässig und damit unzulässig.Bauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.