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Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

40%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2023 119 · 11.04.2025AbgewiesenFehlt auf dem Bauareal nutzbares Grundwasservorkommen, so ist weder eine gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung gemäss Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV noch eine Bundesaufgabe nach NHG gegeben, weshalb kein Gutachten einer eidgenössischen Kommission (ENHK oder EKD) einzuholen ist. Beurteilt die zuständige kantonale Fachbehörde (Amt…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_690/2021 · 12.09.2023GutgeheissenDie gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV erfordert eine vollständige Interessenabwägung, die im vorliegenden Fall unterlassen wurde. Die bloße Einhaltung der 10%-Grenze für die Verminderung der Durchflusskapazität genügt nicht.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SG B 2020/243 · 30.08.2021AbgewiesenEin Mehrfamilienhaus in der Wohnzone W2 ist zonenkonform, wenn es die baureglementarischen Vorgaben einhält. Eine Ausnahmebewilligung für unter den Grundwasserspiegel reichende Bauteile im Gewässerschutzbereich Au kann erteilt werden, wenn die Durchflusskapazität des Grundwassers um höchstens 10 % vermindert wird und die…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_460/2020 · 30.03.2021GutgeheissenDie Erteilung einer gewässerschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung im Gewässerschutzbereich AU erfordert eine pflichtgemässe Interessenabwägung, auch wenn die Durchflusskapazität um weniger als 10 % vermindert wird. Eine blosse Feststellung der Einhaltung dieser Schwelle genügt nicht.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2020 269 · 16.06.2020AbgewiesenBei Baubewilligungen innerhalb der Bauzone beurteilt das Verwaltungsgericht hydrogeologische Fachfragen der kantonalen Fachbehörde (AWA) mit Zurückhaltung; Nebenbauten im Sinn des bernischen Baureglements sind vom Erfordernis des Gebäudeabstands zu Hauptbauten befreit, sofern das kommunale Recht keine klare, abweichende Regelung enthält.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.