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§ 5 Abs. 2 VRG

8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

13%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00665 · 11.12.2025AbgewiesenDie Stimmrechtsbeschwerde ist kein geeignetes Rechtsmittel, wenn sich ein Beschwerdeführer gegen die Materialwahl für einen Strassenbelag und die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wendet; fehlende sachliche Zuständigkeit der Vorinstanz rechtfertigt das Nichteintreten, verpflichtet aber zur Weiterleitung an die zuständige Instanz…BaubewilligungVGer ZH VB.2025.00114 · 13.03.2025NichteintretenAuf eine verspätet eingereichte Beschwerde ist nicht einzutreten, wenn die Beschwerdeführerin trotz schwerer Erkrankung in der Lage war, eine Drittperson mit der fristgerechten Einreichung zu betrauen. Eine unbehandelte Beschwerde kann zudem wegen unzureichender Begründung nicht entgegengenommen werden.VGer ZH SB.2024.00097 · 18.12.2024AbgewiesenEine rechtskundig vertretene Partei, die entgegen einer korrekten Rechtsmittelbelehrung Rekurs beim unzuständigen Gericht erhebt, verwirkt den Anspruch auf fristwahrende Weiterleitung, da von einem professionellen Rechts- und Steuervertreter erwartet werden muss, dass er den korrekten Instanzenzug kennt. Eine Fristwiederherstellung…VGer ZH VB.2025.00025 · 27.11.2024NichteintretenErhebt ein Patient als Dritter Beschwerde gegen Verfügungen betreffend ein Berufsausübungsverbot seines Arztes, fehlt es ihm sowohl an der erforderlichen funktionalen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts als auch an der formellen Beschwer, sofern er am vorinstanzlichen Verfahren nicht teilgenommen hat. Fehlte schon dem…VGer ZH SB.2024.00034 · 08.05.2024AbgewiesenHat eine rechtskundig vertretene Partei trotz korrekter Rechtsmittelbelehrung ihr Rechtsmittel beim unzuständigen Steuerrekursgericht eingereicht, besteht keine fristwahrende Weiterleitungspflicht an das zuständige Verwaltungsgericht. Die Nichtbeachtung einer korrekten Rechtsmittelbelehrung durch eine spezialisierte Rechtsvertretung…VGer ZH AN.2023.00016 · 14.03.2024NichteintretenDas Baurekursgericht ist für die Beurteilung von Streitigkeiten nach dem IDG betreffend die Gebäudeversicherung nicht zuständig; solche Ansprüche sind administrativer Natur und zunächst durch den Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung zu behandeln.VGer ZH VB.2023.00189 · 07.03.2024Teilweise gutgeheissenKommunale Abfallgrundgebühren bedürfen einer formell-gesetzlichen Grundlage auf Stufe eines Gemeindeerlasses; ein blosser Behördenerlass (Gemeinderatserlass) genügt dem abgaberechtlichen Legalitätsprinzip nicht. Weder Art. 32a USG noch § 37 Abs. 2 AbfG stellen eine hinreichende formell-gesetzliche Grundlage für die kommunale Grundgebühr…BRG ZH BRGE IV Nr. 0137/2017 · 14.09.2017NichteintretenDas Baurekursgericht ist fuer die Beurteilung von Streitigkeiten nach dem IDG betreffend die Gebaeudeversicherung nicht zustaendig; solche Ansprueche sind administrativer Natur und zunaechst durch den Verwaltungsrat der Gebaeudeversicherung zu behandeln.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.