§ 4a VRG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BRG ZH BRGE IV Nr. 0203/2022 · 15.12.2022AbgewiesenDie Verwirkungsfrist nach § 213 Abs. 3 PBG gilt nur bis zum erstinstanzlichen Entscheid über die Schutzabklärung; Rückweisungen zur Überarbeitung einer Schutzverordnung fallen nicht in deren Anwendungsbereich. Ein Verstoss gegen das Beschleunigungsgebot (§ 4a VRG) liegt nicht vor, wenn die Überarbeitungsfrist angemessen ist.BRG ZH BRGE II Nr. 0015/2021 · 06.12.2019AbgewiesenHat eine zuständige Behörde über denselben immissionsrechtlichen Sachverhalt bereits rechtskräftig entschieden und werden keine veränderten Verhältnisse geltend gemacht, kann die Behörde bei einem erneuten Begehren die res iudicata-Wirkung geltend machen; ihr ist weder eine Rechtsverzögerung noch eine Rechtsverweigerung nach Art. 29…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.