§ 43 VRG
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VGer ZH VB.2025.00559 · 29.09.2025AbgewiesenDie Durchsetzungshaft nach Art. 78 AIG setzt voraus, dass der Wegweisungsvollzug am persönlichen Verhalten der ausreisepflichtigen Person scheitert; so lange die eritreischen Behörden die Unterzeichnung eines 'letter of regret' noch nicht eingefordert haben und die freiwillige Ausreise nicht faktisch unmöglich ist, erweist sich die Haft…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.