§ 38b Abs. 1 lit. c VRG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00646 · 05.06.2026AbgewiesenBei Gegenstandslosigkeit eines Verfahrens sind die Kosten und Entschädigungen aufgrund einer summarischen Beurteilung der hypothetischen Prozessaussichten zu verteilen. Eine Änderung der vorinstanzlichen Kostenregelung rechtfertigt sich nur, wenn der Entscheid unschwer als falsch erweist.VGer ZH VB.2024.00631 · 18.12.2025GutgeheissenFühren gravierende Verfahrensfehler einer Baubewilligungsbehörde (mangelhafte Sachverhaltsabklärung) allein zur Gutheissung eines Rekurses, sind die Verfahrenskosten nach dem Verursacherprinzip (§ 13 Abs. 2 Satz 2 VRG) der Behörde und nicht der Bauherrschaft aufzuerlegen, die sich am Rekursverfahren weder beteiligt noch Anträge gestellt…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00371 · 03.07.2024AbgewiesenWer als unterliegende Partei einen Rekurs erhebt, hat die Kosten des Rekursverfahrens nach dem Unterliegerprinzip zu tragen; ein behaupteter Irrtum über den Charakter der streitigen Abgaben befreit die Partei nicht von der Kostenpflicht, und auch die nachträgliche Zahlung der Abgaben ändert daran nichts.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.