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§ 34 AnwG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00416 · 16.07.2024AbgewiesenDie Entbindung vom Anwaltsgeheimnis zur Durchsetzung einer Honorarforderung setzt voraus, dass das Interesse der Anwältin oder des Anwalts an der Offenbarung deutlich höher ist als das Geheimhaltungsinteresse der Klientschaft. Eine Interessenabwägung ist erforderlich, wobei Massnahmen zur Vermeidung des Entbindungsverfahrens (z. B.…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.