§ 313 Abs. 2 PBG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2025.00050 · 16.04.2025AbgewiesenEine Rechtsverzögerung liegt nicht vor, wenn die Baubehörde innerhalb der gesetzlichen Fristen (§ 313 Abs. 1 und § 319 Abs. 1 PBG) handelt und die Verfahrensdauer wesentlich auf die Weigerung der Bauherrschaft zurückzuführen ist, geforderte Planunterlagen einzureichen. Der Streitgegenstand einer Rechtsverzögerungs- bzw.…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00299 · 08.02.2024Teilweise gutgeheissenEin Ausnützungsrevers erlangt baurechtliche Relevanz erst mit der Bewilligung des Projekts, das auf die zusätzlichen Reserven angewiesen ist; wird das zugrunde liegende Bauvorhaben nachträglich geändert, wird der im Grundbuch eingetragene Revers teilweise fehlerhaft, und die Behörde ist verpflichtet, ein Wiedererwägungsgesuch um…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.