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§ 313 Abs. 1 PBG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00494 · 11.12.2025AbgewiesenDie auflageweise Behebung von Projektmängeln nach § 321 PBG ist zulässig, solange es sich um Mängel untergeordneter Natur handelt, die ohne wesentliche Projektänderungen korrigiert werden können. Die Nichterwähnung von Hauszugängen in der kommunalen Abgrabungsvorschrift der Kernzone stellt eine Gesetzeslücke dar, die durch analoge…BaubewilligungVGer ZH VB.2025.00050 · 16.04.2025AbgewiesenEine Rechtsverzögerung liegt nicht vor, wenn die Baubehörde innerhalb der gesetzlichen Fristen (§ 313 Abs. 1 und § 319 Abs. 1 PBG) handelt und die Verfahrensdauer wesentlich auf die Weigerung der Bauherrschaft zurückzuführen ist, geforderte Planunterlagen einzureichen. Der Streitgegenstand einer Rechtsverzögerungs- bzw.…BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nrn. 0016-0017/2025 · 28.01.2025AbgewiesenEine befristete Baubewilligung für ein Provisorium (Container als Asylunterkunft) kann trotz gestalterischer Mängel erteilt werden, wenn das öffentliche Interesse an der Unterbringung von Asylsuchenden überwiegt und eine baurechtskonforme Lösung nicht sofort realisierbar ist. Die Befristung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt.BaubewilligungVGer ZH VB.2022.00347 · 05.12.2024Teilweise gutgeheissenDie zur Behebung eines baupolizeiwidrigen Zustands erforderlichen Massnahmen können alternativ oder kumulativ von jedem Verhaltens- oder Zustandsstörer verlangt werden, wobei die Behörde das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten hat; der nachträgliche Einbezug eines weiteren Störers ist unverhältnismässig, wenn gegenüber der allein…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.