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§ 31 Abs. 2 VRG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00561 · 29.08.2024AbgewiesenEin Feststellungsbeschluss, der nur bereits rechtskräftig festgelegte Rechte und Pflichten wiederholt, hat rein deklaratorische Wirkung und stellt keine anfechtbare Anordnung im Sinne von § 19 Abs. 1 lit. a VRG dar (res iudicata); die blosse Androhung eines Zwangsmittels, das inhaltlich nichts Neues regelt, ist gemäss § 31 Abs. 2 VRG…BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nr. 0193/2020 · 03.12.2020GutgeheissenEine Vollstreckungsverfügung, welche die Ersatzvornahme durch einen Dritten anordnet, muss diesen Dritten namentlich bezeichnen; andernfalls verletzt sie das rechtliche Gehör der Pflichtigen. Diese Gehörsverletzung kann nicht geheilt werden, wenn die Vorinstanz den Namen auch in nachfolgenden Vernehmlassungen nicht nachliefert.BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.