§ 296 PBG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BRG ZH BRGE II Nr. 0078/2020 · 12.05.2020AbgewiesenDie Nachrüstung einer bestehenden Liftanlage mit einer Notrufeinrichtung nach SN EN 81-80:2003 und der ESBA-Richtlinie ist verhältnismässig und rechtlich zulässig, da sie der Sicherheit der Benutzer dient und keine mildere, gleich wirksame Alternative besteht.BRG ZH BRGE II Nr. 0183/2016 · 15.11.2016AbgewiesenDie Nachrüstung bestehender Personenaufzüge mit einer Notrufeinrichtung gemäss SN EN 81-80 und der kantonalen ESBA-Richtlinie ist rechtlich zulässig und verhältnismässig, da sie auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruht und das öffentliche Interesse an der Sicherheit überwiegt.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.