§ 22a nWRFG (SG 861.500)
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2024.166 · 06.10.2025GutgeheissenDie Übergangsbestimmung von § 22a Abs. 1 Satz 2 nWRFG, welche anschliessende Rechtsmittelverfahren dem neuen Wohnschutzförderrecht unterstellt, obwohl der erstinstanzliche Entscheid nach altem Recht ergangen ist, verstösst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verhältnismässigkeitsprinzip, das Willkürverbot sowie den…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.