§ 17 Abs. 4 StrG
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VGer ZH VB.2026.00157 · 10.07.2026AbgewiesenEine nach Ablauf der 30-tägigen Rekursfrist (§ 22 Abs. 1 VRG) eingereichte Anfechtung eines kommunalen Strassenfestsetzungsbeschlusses ist unzulässig; allfällige Verfahrensmängel im vorangehenden Einspracheverfahren begründen keine Fristwiederherstellung nach § 12 Abs. 2 VRG. Zudem fehlt die Rekurslegitimation, wenn im Auflageverfahren…SondernutzungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.