§ 139 Abs. 2 StG
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VGer ZH SB.2025.00070 · 01.04.2026AbgewiesenErmessensveranlagungen können nach § 140 Abs. 2 Satz 1 StG bzw. Art. 132 Abs. 3 Satz 1 DBG nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden; wer seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt und den geltend gemachten geschäftsmässigen Aufwand nicht rechtsgenüglich nachweist, kann die Ermessenseinschätzung nicht erfolgreich anfechten.VGer ZH SB.2024.00067 · 15.01.2025AbgewiesenWenn der von Steuerpflichtigen angegebene Rückkaufpreis nicht kotierter Aktien weit unter dem amtlichen Vermögenssteuerwert liegt und die Pflichtigen trotz mehrmaliger Aufforderung nur vage und inkohärente Angaben machen, begründet dies eine natürliche Vermutung für einen höheren Kaufpreis und rechtfertigt eine Ermessensveranlagung. Für…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.