§ 112a Abs. 2 lit. h PBG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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KGer LU 7H 23 119 · 20.01.2025GutgeheissenBalkone, die die Dimensionen für vorspringende Gebäudeteile nach § 112a Abs. 2 lit. h PBG überschreiten, sind Teile des Hauptgebäudes und können kommunalrechtlich nicht als Nebenbauten qualifiziert werden; ihre Flächen sind zur Überbauungsziffer der Hauptbaute hinzuzurechnen.BaubewilligungKGer LU 7H 23 232 · 21.09.2023GutgeheissenErdgeschossflächen eines Mehrfamilienhauses, die die Dimensionen für vorspringende Gebäudeteile nach § 112a Abs. 2 lit. h PBG überschreiten, als Hauptnutzfläche genutzt werden und im Gebäudeinnern keine bauliche Trennung zur Hauptbaute aufweisen, sind Teil der anrechenbaren Gebäudefläche der Hauptbaute und können nicht zur…BaubewilligungKGer LU 7H 19 127 · 25.02.2021GutgeheissenEine Einstellhalle gilt nur dann als Unterniveaubaute nach § 125 Abs. 1 Anhang PBG und kann vom privilegierten Grenzabstand von 2 m profitieren, wenn sie an keiner Stelle um mehr als 1 m über das gewachsene Terrain hinausragt; eine Nebenbestimmung, die den Grenzabstandsmangel nur im 4-m-Bereich behebt, ohne das gesamte Überragen auf…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.