§ 11 DSchG
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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AppGer BS VD.2024.148 · 14.02.2025AbgewiesenFür die Ausrichtung von Denkmalschutzsubventionen nach § 11 DSchG steht der Behörde ein weiter Ermessensspielraum zu; die Forderung nach hölzernen Abdeckungen von Kämpfern und Wetterschenkeln in der Stadt- und Dorfbild-Schutzzone entspricht einer zulässigen, langjährigen Bewilligungspraxis und begründet keine Ungleichbehandlung. Ohne…BaubewilligungAppGer BS VD.2023.61 · 05.04.2024AbgewiesenEine Praxisänderung, die auf einem einmaligen Fehlentscheid beruht, begründet noch keine gefestigte Praxis im Sinne des Gleichbehandlungsgebots. Eine unzureichende Begründung einer Verwaltungsverfügung verletzt Art. 29 Abs. 2 BV, kann jedoch geheilt werden, wenn die Rechtsmittelinstanz über gleiche Kognition verfügt wie die Vorinstanz.AppGer BS VD.2022.47 · 28.04.2023GutgeheissenDas öffentliche Interesse an der Unterschutzstellung eines hochrangigen Baudenkmals der Nachkriegsmoderne überwiegt das Interesse an haushälterischer Bodennutzung und Verdichtung; letzteres begründet keine positive Standortgebundenheit für eine höhere Ausnutzung des betroffenen Grundstücks.Bauen ausserhalb BauzoneAppGer BS VD.2019.172 · 22.08.2017RückweisungDie Eintragung eines Wohnhauses der Nachkriegsmoderne als Baudenkmal ist verhältnismässig, wenn das Objekt architekturhistorischen Zeugniswert besitzt; das finanzielle Renditeinteresse der Eigentümer sowie das öffentliche Interesse an der Siedlungsverdichtung überwiegen das Denkmalschutzinteresse nicht.AppGer BS VD.2016.195 · 30.08.2016AbgewiesenEin Subventionsgesuch für Denkmalschutzarbeiten, das erst nach Beginn der Bauausführung gestellt wird, ist unzulässig; der Anspruch auf eine Denkmalsubvention ist verwirkt, weil die Subvention ihrer Anreiz- und Verhaltenslenkungsfunktion nicht mehr gerecht werden kann.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.