§ 106 Abs. 1 lit. a BPG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2024.44 · 09.04.2025Teilweise gutgeheissenBei der Festsetzung von Linien- und Erschliessungsplänen muss der Regierungsrat die behördenverbindlichen Vorgaben des kantonalen Teilrichtplans Velo beachten; unterlässt er dies, verletzt er das Rechtmässigkeitsgebot und die Begründungspflicht. Schafft ein Strassenprojekt eine Gefährdungsstelle für Velofahrende bei einer Kaphaltestelle…SondernutzungsplanRichtplanungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.